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Aus GPSG wird ProdSG
Das Bundeskabinett hat das neue Produktsicherheitsgesetz beschlossen. Da das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf, muss es jetzt noch die "Länderhürde" nehmen.
Den Entwurf des neuen Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) finden Sie hier:
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Kabinettsbeschluss
Wegen der Eilbedürftigkeit bei der Umsetzung von EU-Vorgaben ist für das anstehende Verfahren ein enger Zeitplan geplant:
- 1. Lesung im Bundesrat: 8. Juli 2011
- ...
- Inkrafttreten: 1. Dezember 2011
Mit dem Gesetz wird auch die Richtlinie 2009/127/EG über Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden umgesetzt. Die Mitgliedstaaten müssen nach deren Artikel 2 diese Richtlinie bis zum 15. Juni 2011 in nationales Recht umsetzen. Anzuwenden durch den Inverkehrbringer bzw. Eigenhersteller sind die in der Richtlinie enthaltenen Vorschriften dann ab dem 15. Dezember 2011.
Aufgenommen werden hierzu in die Maschinenverordnung:
- eine Definition "wesentliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen"
- Im Rahmen der Marktüberwachung von Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden wirken zukünftig das Julius Kühn-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, und die für die Durchführung des Pflanzenschutzrechts zuständigen Behörden der Länder mit.
Die Maschinenverordnung muss dagegen nicht an die in Nr. 2.4 des Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG festgelegten materiellen Anforderungen an "Pestizidausbringungsmaschinen" angepasst werden. Diese gelten durch den Verweis auf Anhang I der Maschinenrichtlinie in § 3 Absatz 2 der Maschinenverordnung ab dem 15. Dezember 2011 automatisch.
Siehe hierzu auch unsere News vom 30.1.2011:
Produktsicherheitsgesetz – ProdSG-Referentenentwurf
und die News vom 8.12.2009
Richtlinie 2009/127 zur Änderung der neuen Maschinenrichtlinie
Artikel zum Anlagenvertrag in englischer Sprache verfügbar
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG regelt das Inverkehrbringen von Maschinen und Anlagen im EWR. Allerdings ist nicht alles, was für den Einkauf oder Vertrieb von Maschinen und Anlagen wünschenswert wäre, geregelt.
Unsere Autoren, RA Klaus Dannecker und Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, hatten öffentlich-rechtliche Regelungslücken im Bereich der Maschinenrichtlinie aufgespürt und den Vertragsparteien Tipps für die Vertragsgestaltung im Hinblick auf den Umgang mit diesen Regelungsgegenständen / Anforderungen der Maschinenrichtlinie gegeben.
Siehe hierzu:
Diesen Artikel hat die MBT jetzt in die englische Sprache übersetzen lassen. Siehe hierzu:
Übersetzungsfehler bei Lastaufnahmemitteln
Die Definition für Lastaufnahmemittel ist in der deutschen Übersetzung missverständlich. In der Passage "ein integraler Bestandteil der Last zu werden, und das gesondert in Verkehr gebracht wird" ist das Komma vor dem "und" falsch. Siehe hierzu den englischen Originaltext. Insofern bezieht sich das "gesondert in Verkehr gebracht wird" nur auf die Bauteile, die vom Hersteller dafür bestimmt sind, "integraler Bestandteil der Last zu werden", nicht aber auf die sonstigen Lastaufnahmemittel. Diese gelten auch als Lastaufnahmemittel, wenn sie zusammen mit dem Hebezeug oder mit der zu hebenden Last in Verkehr gebracht werden.
Siehe hierzu:
Lastaufnahmemittel - Definition und Interpretation
Der MBT-MAL (Maschinenrichtlinien-Anwendungs-Lotse) wurde an die geänderte Auslegung angepasst.
Neue Website für Druckgeräte und -behälter
Der anerkannte Experte für die Druckgeräterichtlinie, Dr. Tiberius Schulz, hat jetzt eine eigene Website zum Thema Druck (Druckgeräterichtlinie, Richtlinie einfache Druckbehälter) ins Netz gestellt. Die Website
www.druckgeraete-consulting.de
enthält für Druckgeräte und Druckbehälter
- Informationen rund um die Binnenmarktanforderungen
- Informationen rund um die betrieblichen Anforderungen
- Schulungsinformationen
- Softwareangebote für den Anwender
EU-Kommission ordnet Normung neu
Mit Datum vom 7. Juni 2011 hat die EU-Kommission auf Basis von Artikel 114 AEUV einen
Vorschlag für Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur europäischen Normung und zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/105/EG und 2009/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vorgelegt.
EU-Kommissionsvorschlag EU-Verordnung zur Normung
Mit der Verordnung will die EU-Kommission der Entwicklung der Normung in der EU Rechnung tragen und die Normung auf die Aufgaben der Zukunft vorbereiten. Zu diesen Aufgaben gehört danach auch die Normung im Bereich der Dienstleistungen. Sie stellt dazu fest:
Um auf die sich in allen Bereichen ändernden Bedürfnisse reagieren zu können, ist ein umfassendes, integratives, effizientes und dem neuesten Stand der Technik entsprechendes europäisches Normungssystem erforderlich.
Der Vorschlag behandelt drei große Problembereiche:
- Beschleunigung des Verfahrens zur Normenfestsetzung
- Beteiligung der KMU
(kleine und mittlere Unternehmen - Einbeziehung der IKT
(Informations- und Kommunikationstechnologien)
Diverse Richtlinien sollen hinsichtlich des Einspruchsverfahrens gegen harmonisierte Normen mit der Verordnung an den Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 angepasst werden. Hierzu gehören u.a.
- Richtlinie 89/686/EWG für persönliche Schutzausrüstungen
- ATEX-Richtlinie 94/9/EG
- Aufzugsrichtlinie 95/16/EG
- Druckgeräterichtlinie 97/23/EG
- Richtlinie 2009/105/EG über einfache Druckbehälter
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter
Ihr MBT-Team
- Tel.: 02208/5001877
- Fax: 02208/5001878
- Mail: info@maschinenbautage.eu