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Eine besinnliche Adventszeit, ein frohes Fest und einen guten Rutsch
Das gesamte Team der MBT Ostermann GmbH wünscht Ihnen eine besinnliche Adventszeit, ein frohes Fest und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.
Wir freuen uns, wenn wir Sie auch im neuen Jahr weiter mit unseren Informationen und Veranstaltungen rund um das Thema EU-Binnenmarkt Maschinen unterstützen dürfen.
Stand: Neue EU-Maschinenprodukteverordnung
Die sog. TRILOG-Verhandlungen gehen unter der tschechischen Ratspräsidentschaft in die letzte Phase. In der Sitzung am 17.11.2022 konnte Einigung über weitere offene Punkte erzielt werden. So z.B.:
- Es soll bei folgenden Begriffen bleiben:
- machinery
- related products
- partly completed machinery
- Berücksichtigung der KMU-Interessen bei "Notified Body Gebühren"
- Digitale Betriebsanleitung
Keine Einigung besteht nach wie vor bei den Übergangsbestimmungen sowie dem Datum der Anwendung der neuen EU-Verordnung.
Insbesondere besteht nach wie vor keine Einigung in Bezug auf die Bestimmungen zu den sog. "Hochrisikoprodukten". Der auf dem Tisch liegende Vorschlag ist sehr theoretisch und verkompliziert die Regelungen zu den bisherigen "Anhang-IV-Maschinen" für die Behörden extrem. Er dient damit nicht gerade dem Bürokratieabbau. Ob das so in der Praxis funktionieren kann ist, vorsichtig ausgedrückt, sehr zweifelhaft.
Die bis Ende 2022 geplanten Schritte sind:
- EP-Expertensitzung am 5.12.
- Rats-AG am 7.12.
- TRILOG-Sitzung am 15.12.
- 21.12. Sitzung des AStV (Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union)
Insofern besteht noch eine Chance, das der EU-Rat, das EU-Parlament und auch die EU-Kommission bis Ende 2022 eine Einigung über den Text der neuen EU-Maschinenverordnung erzielen. Sicher ist es allerdings nicht, so dass ggf. die schwedische Präsidentschaft in 2023 weitermachen muss.
Neuer Termin für die Maschinenbautage Köln 2023
Auf Grund einer parallel stattfindenden großen Messe haben wir die Maschinenbautage Köln 2023 um eine Woche verschoben. Damit gehen wir auch erstmals aus den NRW-Herbstferien raus.
Der neue Termin der Maschinenbautage Köln ist der 17. bis 20. Oktober 2023.
- Deutscher Maschinenrechtstag
- Konferenz Maschinenrichtlinie
- Workshops Maschinenbautage Köln
- Fachausstellung Maschinenbautage Köln
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Sicherheitstechnik ist zu teuer
Häufig wird in Zusammenhang mit sicherheitstechnischen Maßnahmen die Frage diskutiert, ob von der vorgegebenen Rangfolge der Maßnahmen in Anhang I, Nr. 1.1.2 der Maschinenrichtlinie abgewichen werden kann, wenn Maßnahmen der vorrangigen Stufe "zu teuer" sind, so dass dadurch "unverhältnismäßige Kosten" entstehen. Das endet häufig bei der Frage: Reicht das nicht, dass ich auf die Gefährdung hinweise? Ich habe es doch mit Fachleuten zu tun!
Lesen Sie hierzu unsere Kommentierung auf
www.maschinenrichtlinie.de:
EG-Konformitätserklärung mit Ablaufdatum möglich?
Ein Hersteller versieht seine EG-Konformitätserklärung mit einem Ablaufdatum. Ist das nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG möglich?
Lesen Sie hierzu unsere Kommentierung auf
www.maschinenrichtlinie.de:
Geheimhaltungsvereinbarung als Catch-all-Klausel ist unzulässig
In einem Urteil zum Schutz des Geschäftsgeheimnisses hat das ArbG Aachen gegen das klagende Unternehmen entschieden. Die Klägerin hatte gegen einen ehemaligen Mitarbeiter geklagt, dass dieser entgegen einer Geheimhaltungsvereinbarung Geschäftsgeheimnisse an Dritte weitergegeben habe.
Insbesondere ist die Klage an einer unzulässigen sog. Catch-all-Klausel in Bezug in der Geheimhaltungsvereinbarung gescheitert.
Lesen Sie hierzu in unserer Urteilssammlung auf
www.maschinenrichtlinie.de:
Geheimhaltungsvereinbarung als Catch-all-Klausel ist unzulässig
EU-Rat und Parlament einigen sich über neue EU-Produktsicherheitsverordnung
Der EU-Rat und das EU-Parlament haben sich auf eine neue EU-Produktsicherheitsverordnung geeinigt. Siehe hierzu die Pressemitteilung des Europäischen Rates vom 29. November 2022:
Council and European Parliament agree on new product safety rules
Die EU-Produktsicherheits-VO wird die Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG ablösen. Beide Vorschriften regeln Anforderungen an Verbraucherprodukte und sind ggf. zusätzlich zur EG-Maschinenrichtlinie anzuwenden.