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EU-Maschinen-Produkte-Verordnung: Bestimmungen für die Wirtschaftsakteure im Vergleich
Mit unseren MBT-Informationen vom 17. August d. J. hatten wir Sie darüber informiert, dass die Verhandlungen über die neue EU-Maschinen-Produkte-Verordnung in ihre entscheidende Phase eingetreten sind. Das EU-Parlament, die EU-Kommission und der EU-Rat verhandeln jetzt auf Basis der bisher erarbeiteten Papiere im sog. "Trilog" über die endgültige Fassung der neuen EU-Verordnung.
Unsere Autoren, Dr. Björn Ostermann und Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann haben die Verordnungsvorschläge der drei im Trilog beteiligten Player zu den Artikeln 1 bis 21 in tabellarischer Form gegenübergestellt. Diese Artikel enthalten die für die Wirtschaftsakteure besonders wichtigen Bestimmungen des sog. verfügenden Teils der neuen EU-Verordnung. Den einzelnen Artikeln zugeordnet haben sie in einem kommentieren Text herausgearbeitet, was die neu vorgeschlagenen Bestimmungen im Einzelnen bedeuten würden. Die Texte liegen allerdings bisher nur in englisch, der Verhandlungssprache, vor.
Siehe hierzu:
Die neue EU-Maschinen-Produkte-Verordnung wird nach einer Übergangsfrist die jetzige EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ablösen. Als unmittelbar geltendes EU-Recht muss die EU-Verordnung nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden. Eine erhebliche Erleichterung für alle Beteiligten, da es dann in der EU einen einheitlichen und in allen EU-Amtssprachen vorliegenden Rechtstext geben wird und nicht unterschiedliche länderspezifische Umsetzungen im jeweiligen nationalen Recht.
Die neue EU-Maschinen-Produkte-Verordnung ist natürlich ein Hauptthema auf den Maschinenbautagen Köln 2022.
EU-Maschinen-Produkte-Verordnung: Ratsvorschlag Analyse auf Deutsch
Unsere Autoren haben Ihre Analyse der Änderungen im Ratsvorschlag noch einmal ins Deutsche übersetzt, geordnet und ergänzt.
Die dargestellten Änderungen sind:
- Der Handel von gebrauchten Produkten wird jetzt abgedeckt
- Produkte, die für den eigenen Gebrauch aus dem außereuropäischen Ausland importiert werden, fallen nicht mehr in den Anwendungsbereich
- Die nationalen Behörden können die MPR um eigene Regelungen erweitern.
- Produkte können „nicht wesentlich verändert“ werden, aber bei späterer Abgabe als neu gelten
- Unvollständige Maschinen sind jetzt im Geltungsbereich, auch wenn das Endprodukt es nicht ist
- Sicherheitsbauteile als Ersatzteile sind nun breiter ausgenommen
- Die Liste der Produkte, die eine obligatorische Bewertung durch Dritte erfordern, wurde erheblich reduziert. Die Liste muss jedoch automatisch wieder erweitert werden, bevor die MPR anzuwenden ist.
- Unvollständige Maschinen müssen jetzt bis auf ihre Schnittstellen sicher sein
- Die technische Dokumentation muss nun so lange aufbewahrt werden, wie das Produkt existiert
- Dokumente können jetzt beim B2B-Verkauf vollständig elektronisch übergeben werden
Maschinenbautage Köln 2022
Vom 11. bis 14. Oktober 2022 finden im Maritim Hotel Köln die 19. Maschinenbautage statt. Schauen Sie sich gerne einmal das Programm an und wer Ihnen die verschiedenen Themen in den Konferenzen und Workshops vorstellen wird:
- Konferenz Maschinenrichtlinie
- Deutscher Maschinenrechtstag
- Workshop Beschaffung von Maschinen und -anlagen
- Workshop Lärmanforderungen an Maschinen
Wir freuen uns Sie auf den Maschinenbautagen in Köln begrüßen zu können.
CE-Kennzeichnungspflicht von BImSch-Anlagen?
Die Anwendung der Maschinenrichtlinie (MRL) auf verfahrenstechnische Anlagen wird seit den ersten Tagen der MRL in bestimmten Industriezweigen bestritten. Das gilt auch für den Bereich der BImSch-Anlagen. Rechtlich fundierte Argumente findet man für diese von Lobbyisten auch heute noch hartnäckig vertretene Position keine.
Vorgetragene Argumente für diese Auffassung schmelzen häufig zusammen auf:
„Das haben wir schon immer so gemacht!“
Die beiden Autoren, Prof. Dr. jur. Hans-Jürgen Müggenborg und Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann haben die Situation der BImSch-Anlagen im EU-Binnenmarktrecht in einem Fachartikel beleuchtet. Ergebnis: Es gibt kein schwarz oder weiß! Es kommt auf die Bewertung einer Anlage im konkreten Einzelfall an. Die rechtlichen Zusammenhänge und die einzelnen Schritte einer solchen Bewertung werden in dem Fachaufsatz logisch nachvollziehbar vorgestellt.