EU-Rat Vorschlag Machinery Product Regulation analysiert

EU-Rat Vorschlag Machinery Product Regulation analysiert

Der EU-Rat hat seinen Vorschlag für eine Maschinenprodukteverordnung (Machinery Product Regulation - MPR) vorgelegt. In den Verhandlungen zwischen dem EU-Rat und dem EU-Parlament müssen jetzt die unterschiedlichen Standpunkte beider Parteien angenähert werden, damit es zu einem gemeinsamen Papier kommt.

Unsere Kommentatoren haben nunmehr die Artikel 1 bis 21 des MPR-Vorschlags analysiert. Dazu haben sie in ihrem Analysepapier zunächst die entsprechenden Texte der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG über den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Bestimmungen abgedruckt.

 

Die übereinander liegende Ansicht "MPR-Vorschlag / Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" ermöglicht, die Änderungen schnell zu erkennen. Da der EU-Vorschlag nur englischsprachig vorliegt, ist auch der entsprechende Text der Maschinenrichtlinie in englischer Sprache abgedruckt. Aktuell liegt auch die Analyse nur in englischer Sprache vor.

Unsere Kommentatoren haben die Änderungen beschrieben und auch analysiert. Hierbei haben Sie sich bemüht, weder positiv noch negativ Stellung zu beziehen und nur die Auswirkungen neutral zu beschreiben. Da auch sie nur Menschen sind, muss das nicht immer funktioniert haben.

EU-Vorschlag Machinery Product Regulation - MPR -
auf dem Prüfstand

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Änderungen in der Machinery Product Regulation durch den Rat

In der oben verlinkten Analyse werden einige Änderungen besonders hervorgehoben und mit Textstellen belegt:

  • Der Vertrieb von gebrauchten Produkten ist jetzt in den Geltungsbereich aufgenommen.
  • Produkte, die für den eigenen Gebrauch von außerhalb Europas importiert werden, fallen nicht mehr in den Anwendungsbereich.
  • Die Liste der Produkte in Anhang I, die eine obligatorische Bewertung durch Dritte erfordern, wurde erheblich reduziert. Nach 4 Jahren muss die Liste jedoch automatisch wieder erweitert werden.
  • Die nationalen Behörden können die MPR um eigene Regelungen erweitern.
  • Produkte können „nicht wesentlich verändert“ werden, müssen aber evtl. zu später als neu angesehen werden.
  • Unvollständige Maschinen müssen jetzt bis zu ihren Schnittstellen sicher sein.
  • Unvollständige Maschinen sind jetzt im Geltungsbereich der Verordnung, auch wenn das Endprodukt nicht im Geltungsbereich ist.
  • Die technische Dokumentation / technischen Unterlagen müssen nun so lange aufbewahrt werden, wie das Produkt existiert.
  • Die Betriebsanleitung und die EU-Erklärungen können jetzt beim B2B-Verkauf vollständig elektronisch sein. Im B2C-Bereich muss allerdings noch Papier geliefert werden.

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EU-Rat Vorschlag Machinery Product Regulation analysiert

Der vom Institut für Arbeitsschutz - IFA - entwickelte Software-Assistent SOFTEMA steht nun in der Version 1.1.1 Build 8 offiziell zum Download bereit. Die neue Version verbessert die Kompatibilität mit Dateien aus der Beta-Phase.

Beim Update einer Projektdatei aus der Beta-Phase, war es leider nicht möglich die aktualisierte Projektdatei mit allen neuen Inhalten korrekt zu speichern. Dies wurde mit der Version 1.1.1 behoben.

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