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Gerne wollen wir Sie weiterhin mit unseren MBT-Informationen unterstützen
Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt neue Regelungen zum Newsletterversand auf. Damit Sie auch weiterhin unsere aktuellen Informationen erhalten können, schicken Sie uns einfach die vorbereitete leere E-Mail indem Sie auf den nachfolgenden Link klicken:
Mail an newsletteranmelden@maschinenbautage.eu mit Betreff InfoOK-SeminarinfoOK
Alternativ können Sie uns auch gerne eine leere Email schicken an:
newsletteranmelden@maschinenbautage.eu
mit dem Betreff:
InfoOK-SeminarinfoOK
Wir freuen uns, wenn Sie uns auch zukünftig Ihr Vertrauen schenken und wir Sie weiterhin mit aktuellen Informationen rund um die Maschinenrichtlinie unterstützen dürfen.
Wenn Sie uns schon eine entsprechende Mail geschickt haben, müssen Sie nicht mehr antworten. Wir haben das dann schon registriert.
Präventiv zusätzliche Schutzmaßnahmen treffen, um eine wesentliche Veränderung zu umgehen
Ein Betreiber hat vor seine Maschine zu ändern. Die vorgesehene Änderung bedeutet jedoch eine wesentliche Veränderung der Maschine. Die vorhandenen Schutzmaßnahmen sind nicht ausreichend und eine ausreichende Risikominderung kann nicht durch einfache Schutzeinrichtungen erreicht werden. Der Betreiber überlegt ein zweistufiges, zeitlich gestaffeltes Umbaukonzept:
- Nachrüstung von zusätzlichen Schutzeinrichtungen
- Umbau der Maschine mit daraus resultierenden neuen Gefährdungen
Damit würde bei der Stufe 2 nach seinem Dafürhalten keine wesentliche Veränderung auftreten, weil die dann vorhandenen Schutzeinrichtungen für die jetzt neuen Gefährdungen ausreichend sind. Ist diese Vorgehensweise rechtskonform?
Siehe hierzu:
Präventiv zusätzliche Schutzmaßnahmen treffen, um eine wesentliche Veränderung zu umgehen
Hersteller macht keine Angabe der Gebrauchsdauer bei Sicherheitsbauteilen
Es gibt Hersteller von Sicherheitsbauteilen, die argumentieren, dass sie keine Gebrauchsdauer des Sicherheitsbauteils bescheinigen können, da sie deren konkrete Anwendung nicht im Detail kennen!
Wie kann der Kunde vorgehen, wenn ein Hersteller von Sicherheitsbauteilen keine Angaben zur Gebrauchsdauer macht? Ist es möglich, z.B. über die Rechnung: (T10D = MTTFD x 0,1), eine 20-jährige Gebrauchsdauer selbst zu argumentieren, falls hier ein sehr hoher T10D Wert herauskommt?
Siehe hierzu:
Neuer EMV-Leitfaden
Die EU-Kommission hat einen Leitfaden zur EMV-Richtlinie 2014/30/EU mit Stand März 2018 veröffentlicht. Dieser Leitfaden liegt allerdings nur in englischer Sprache vor.
Im Gegensatz zum Leitfaden zur abgelösten Vorgängerrichtlinie 2004/108/EG stellt der jetzige Leitfaden klar, dass die EMV-Richtlinie sich nicht an den Eigenhersteller richtet. Sie richtet sich an die Wirtschaftsakteure:
- Hersteller
- Einführer
- Händler
Zur EMV-Richtlinie 2014/30/EU und den zugehörigen EU-Leitfaden siehe: