Gerne wollen wir Sie weiterhin mit unseren MBT-Informationen unterstützen

Gerne wollen wir Sie weiterhin mit unseren MBT-Informationen unterstützen

Wir haben Ihnen in der Vergangenheit gerne unsere aktuellen Informationen zu Themen rund um die Maschinenrichtlinie und unser Seminarangebot zukommen lassen. Auch zukünftig möchten wir Sie hiermit unterstützen. Ende Mai tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Europa in Kraft, die neue Regelungen hierzu aufstellt.

Damit Sie auch weiterhin unsere aktuellen Informationen erhalten können, schicken Sie uns einfach eine leere E-Mail, die wir schon für Sie vorbereitet haben:

Mail an newsletteranmelden@maschinenbautage.eu mit Betreff InfoOK-SeminarinfoOK

Wir freuen uns, Sie weiterhin mit aktuellen Informationen rund um die Maschinenrichtlinie unterstützen zu dürfen.

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Maschinenrichtlinie: Neue Liste "Harmonisierte Normen"

Am 9. März 2018 hat die europäische Kommission eine Neufassung der Liste der harmonisierten Normen für die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG im europäischen Amtsblatt C 92/1 bekannt gemacht. Diese Veröffentlichung ersetzt die bisherigen Veröffentlichungen. Siehe hierzu ausführlich:

Neufassung der Liste der harmonisierten Normen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

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Roboterprüfzelle im Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie?

In der Instandhaltungswerkstatt eines Industrieunternehmens wird durch das Unternehmen selbst für die eigene Verwendung eine Roboterprüfzelle gebaut. In dieser Roboterprüfzelle sollen zum einen Reparaturen an diversen Applikationsmodulen durchgeführt werden und zum anderen die Roboter anschließend auch geprüft werden.

Wie ist diese Roboterprüfzelle rechtlich zu behandeln? Muss für die Roboterprüfzelle incl. des jeweiligen zu prüfenden Roboters immer wieder eine (neue) EG-Konformitätserklärung nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) ausgestellt und eine neue CE-Kennzeichnung angebracht werden? Oder fällt diese Roboterprüfzelle nicht unter den Anwendungsbereich der MRL, weil ja hierin gar nichts produziert wird?

Lesen Sie hierzu ausführlich:

Ist eine Roboterprüfzelle eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie?

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Programm 15. Maschinenbautage Köln in 2018

Die Maschinenbautage Köln feiern in diesem Jahr ihren 15. Jahrestag. Dazu haben wir für Sie wieder ein ganz besonderes Programm zusammengestellt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Die Themen für den 9. Deutschen Maschinenrechtstag am 16. Oktober 2018 stehen auch schon fest, hieran feilen wir noch ein wenig. Wir bitten Sie um etwas Geduld.

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pr EN 60204-1: 2017: Formal Vote abgeschlossen

In der aktuellen Liste der harmonisierten Normen nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist die "EN 60204-1:2006 Sicherheit von Maschinen — Elektrische Ausrüstung von Maschinen — Teil 1: Allgemeine Anforderungen" gelistet und löst damit bei Ihrer Anwendung die Konformitätsvermutung aus.

An einer neuen Fassung der Norm wird seit längerer Zeit gearbeitet. Am 9. Februar 2018 wurde jetzt das sog. "Formal Vote" abgeschlossen.

Gerne zeigen wir Ihnen in unserem Spezialseminar "Elektrische Sicherheit von Maschinen und Anlagen" was Sie bzgl. der überarbeiteten Norm zu beachten haben:

Seminar "Elektrische Sicherheit von Maschinen und Anlagen"

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Abnahmeprüfung von Maschinen und Anlagen

In unserem letzten Newsletter hatten wir Sie auf einen Fachaufsatz unseres Autors, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann aufmerksam gemacht:

Abnahme von Maschinen und Anlagen

Der Fachaufsatz wurde jetzt noch einmal ergänzt um das Thema "Prüfung / Überprüfung". Hierüber gibt es immer wieder Diskussionen, insbesondere ob beide Begriffe unterschiedliche Verpflichtungen des Arbeitgebers beschreiben.

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Software Risikobeurteilung: MBT-RAT aktualisiert

Der Hersteller von Maschinen und Anlagen muss eine Risikobeurteilung durchführen. Das gilt nicht nur nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sondern wird u.a. auch von diversen anderen Richtlinie gefordert, wie z.B. von der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, der EMV-Richtlinie 2014/30/EU, der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU und der für viele Maschinenhersteller ebenfalls wichtigen Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU.

Die kostenlose Excel basierte Software MBT-RAT (MBT-Risk-Assessment-Tool) unterstützt den Hersteller bei seiner Risikobeurteilung. Das am 30. März 2013 erstmals vorgestellte Tool zur Erstellung einer rechtskonformen Risikobeurteilung wurde wegen der neuen Liste der harmonisierten Normen aktualisiert und liegt jetzt in der Version 2.6.0.3 vor.

Hier geht es zum Download des kostenlosen MBT-RAT:

Download MBT-RAT

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