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Der ganzheitliche Ansatz im EU-Binnenmarkt
Auf vielen Gebieten des europäischen Binnenmarktes fällt es dem Hersteller schwer, die einschlägigen Produktvorschriften zu bestimmen und dann auch anzuwenden. Aussagen wie "Ich muss nur eine EG/EU-Richtlinie anwenden und diese bestimmt sich nach der 'Hauptgefahr', die von dem Produkt ausgeht" sind für den Fachmann zwar erkennbar falsch, trotzdem auch heute noch anzutreffen. Häufig ist dabei der Wunsch der Vater des Gedanken. "Es funktioniert doch alles gut was wir bisher gemacht haben - warum sollen wir das dann ändern?" Ein Fachaufsatz unser beiden Autoren, Dipl.-Ing. Dirk Moritz und Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann beleuchtet die Systematik des EU-Binnenmarktrechts und stellt dabei das grundsätzliche Zusammenspiel der EG/EU-Richtlinien dar. Der „ganzheitliche Ansatz“ beim Inverkehrbringen von Produkten wird dargestellt, denn schließlich:
CE steht für:
„Alle einschlägigen Richtlinien eingehalten“
und nicht für
„Eine ausgewählte Richtlinie eingehalten“.
Lesen Sie hier:
Abgrenzung Maschinenrichtlinie / Niederspannungsrichtlinie
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU schließen sich gegenseitig aus. D.h. es kommt entweder die eine oder die andere Richtlinie zur Anwendung. Beide gemeinsam anzuwenden verbietet sich schon aus dem Grunde, dass beide sog. "Vollproduktrichtlinien" sind. D.h. beide decken ein Produkt hinsichtlich aller Gefährdungen und auch der formalen Anforderungen komplett ab und würden sich bei einer parallelen Anwendung damit quasi "im Weg stehen".
Der europäische Gesetzgeber hat die Konkurrenzsituation deshalb in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eindeutig geregelt. Trotzdem kommt es hierüber immer wieder zu Diskussionen.
Unser Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, hat die Konkurrenzsituation der beiden Richtlinien deshalb im Rahmen seiner Kommentierung ausführlich erläutert. Er macht deutlich, warum der Maschinenhersteller den in der Niederspannungsrichtlinie festgelegten "Stand der Sicherheitstechnik" trotzt der Ausnahme in der Maschinenrichtlinie kennen und beachten muss:
Ausnahme der elektrischen Betriebsmittel
Die elektrische Sicherheit von Maschinen und Anlagen ist Ihr Thema?
- Sie müssen die konkreten Regelungen kennen, wie Sie im Maschinenbau mit den elektrischen Gefährdungen umgehen müssen und wie deren praktische Umsetzung aussieht!
- Sie wollen rechtzeitig erfahren, wie die Änderungen der gerade überarbeiteten EN 60204-1 "Elektrische Ausrüstung von Maschinen", deren Veröffentlichung noch im Frühjahr 2018 erwartet wird, aussehen und was das für Ihre Praxis bedeutet!
Dann begrüßen wir Sie gerne in unser Seminar:
Neue EU-Marktüberwachungsverordnung
Die EU-Kommission hat am 19. Dezember 2017 einen
veröffentlicht.
In der Begründung schreibt die EU-Kommission u.a.
"[...] In ihrem Arbeitsprogramm 2017 hat die Kommission im Rahmen des "Waren-Pakets" eine Initiative zur Stärkung der Konformität der Produkte und zur Durchsetzung der EU-Harmonisierungsvorschriften für Produkte angekündigt. Diese Initiative soll das Problem der wachsenden Menge nicht konformer Produkte auf dem EU-Markt angehen und gleichzeitig Anreize für eine bessere Einhaltung der Vorschriften bieten und eine gerechte und gleiche Behandlung gewährleisten, die sowohl für die Unternehmen als auch für die Bürger von Vorteil sein wird.
Die Initiative zielt im Wesentlichen darauf ab, die richtigen Anreize für Unternehmen zu schaffen, Konformitätskontrollen zu intensivieren und eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden zu fördern. [...]"
Lesen Sie hierzu auch unsere News:
VORSCHLAG
"EU-Marktüberwachungsverordnung"
Dieses wichtige Thema werden wir auf den 15. Maschinenbautagen in Köln im Rahmen der Konferenz "Maschinenrichtlinie" aufgreifen. Erfahren Sie am 17. Oktober 2018 aus erster Hand, welche neuen Regelungen der Marktüberwachung auf Sie zukommen sollen:
Überarbeiteter EU-MRL-Leitfaden
Die letzte Überarbeitung des europäischen Leitfadens zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde im Juli 2017 abgeschlossen. Wir hatten Sie darüber informiert, dass die Version 2.1 des geänderten Leitfadens nur in der englischen Originalfassung vorliegt:
EU-Guide Machinery Directive 2006/42/EC 2nd Edition Version 2.1
Unser Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, hat inzwischen weitere Teile des überarbeiteten Leitfadens im Rahmen der Kommentierung der Maschinenrichtlinie auf der Website "maschinenrichtlinie.de" übernommen und diese Teile auch übersetzt und in die deutsche Fassung eingearbeitet. Aktueller Stand der Überarbeitung ist § 104 des Leitfadens. Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Arbeit noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird und das Sie in der Zwischenzeit ggf. auf den o.a. englischen Originaltext zurückgreifen müssen. Wir werden Sie über den Stand regelmäßig informieren.
Die Änderungen des überarbeiteten Leitfadens gegenüber der Version 2.0 finden Sie in nachfolgendem Dokument kenntlich gemacht:
Versionsvergleich EU-Guide Machinery Directive 2006/42/EC 2nd Edition Version 2.1 zu Version 2.0
Weiterhin haben wir die "Specific guidance documents"
- § 411 "Safety fences as safety component under the Machinery Directive 2006/42/EC"
- § 412 "Classification of equipment used for lifting loads with lifting machinery"
- § 413 "Emergency stop devices"
- § 414 "Guards for drilling machines"
- § 415 "Manually loaded trucks for the collection of household refuse incorporating a compression mechanism"
in ihrer englischen Originalfassung in unsere Erläuterungen eingearbeitet. Im Rahmen der Kommentierung sind wir bisher nur auf die Erläuterungen der EU-Kommission in § 412 zu den Lastaufnahmemitteln eingegangen, da diese nach unserer Auffassung in großen Teilen nicht mit den verbindlichen rechtlichen Festlegungen übereinstimmen: