Neue Arbeitsmittelverordnung: Referentenentwurf mit Änderungen versandt

BMAS hat Referentenentwurf der ArbmittV überarbeitet

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte im Juni 2013 den Referentenentwurf der neuen Arbeitsmittelverordnung veröffentlicht. Die Arbeitsmittelverordnung soll zukünftig die heute noch geltende Betriebssicherheitsverordnung ablösen.

Der Referentenentwurf ist in seiner ursprünglichen Fassung auf der Website des BMAS veröffentlicht:

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Referentenentwurf Arbeitsmittel- und Anlagensicherheitsverordnung - ArbmittV

Inzwischen hat das BMAS die eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen zu dem Entwurf und auch die in der Anhörung der Verbände am 16. Juli 2013 vorgetragenen Schwerpunkte ausgewertet. Der auf Basis dieser Stellungnahmen überarbeitete Referentenentwurf der neuen Arbeitsmittelverordnung wurde nunmehr vom BMAS an die Länder sowie auch an diejenigen beteiligten Kreise versandt, die sich mit Stellungnahmen geäußert oder an der Anhörung der Verbände teilgenommen haben. Eine Veröffentlichung dieser Version auf der Website des BMAS ist nicht vorgesehen. Es erfolgt jetzt auch keine formelle Anhörung mehr, die Beteiligten können aber zeitnah eine Stellungnahme zu dem Entwurf abgeben.

Die Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf sind im Überarbeitungsmodus (farbig markierter Text) erkennbar. Die unterschiedlichen Farben haben dabei keine besondere Bedeutung; rein redaktionelle Änderungen sind zur besseren Lesbarkeit nicht markiert. Die Begründung zur neuen Verordnung wurde noch nicht nachgeführt, da hierzu die Abstimmung mit den Ländern abgewartet werden soll.

Download
Referentenentwurf Arbeitsmittel- und Anlagensicherheitsverordnung - ArbmittV
mit Änderungen

Dr. Helmut Klein, BMAS, wird in seinem Vortrag auf den Maschinenbautagen Köln in seinem Vortrag am 23. Oktober 2013 selbstverständlich auch auf die aktuell diskutierten Änderungen des Referentenentwurfs der neuen Verordnung eingehen.

ATEX-Richtlinie erhält Eigenherstellerregelung

Die ATEX-Richtlinie 94/9/EG erhält eine Eigenherstellerregelung. Hierauf haben sich die Mitgliedstaaten im Rahmen der Richtlinienanpassung über das Alignment Package geeinigt. Dazu erhält die Richtlinie folgende Änderungen:

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

(12) „Hersteller“: jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet oder es für seine eigenen Zwecke verwendet;

Artikel 6
Verpflichtungen der Hersteller

1. Die Hersteller gewährleisten, wenn sie ihre Produkte in Verkehr bringen oder sie für ihre eigenen Zwecke verwenden, dass diese gemäß den wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen in Anhang II entworfen und hergestellt wurden.

Für die Hersteller von Maschinen und Anlagen ist das allerdings nichts neues. Diese sind ohnehin über Artikel 3 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) verpflichtet, für die im Rahmen der Risikobeurteilung ermittelten Gefährdungen, die ggf. speziellere Richtlinie auch im Rahmen der Eigenherstellung anzuwenden. Insofern mussten sie hinsichtlich der Explosionsgefährdungen schon immer prüfen, ob die ATEX-Richtlinie für diese Gefährdung einschlägig und damit vorrangig vor der MRL anzuwenden ist.

Richard Lawson, BSI, wird in seinem Vortrag "NLF: Change of 9 Directives" auf den Maschinenbautagen Köln am 23. Oktober 2013 die Änderungen der 9 im Alignment Package befindlichen Richtlinien aus erster Hand vorstellen.

Die speziellen Änderungen der ATEX-Richtlinie wird danach DR. Frank Lienesch, PTB, im Rahmen seines Vortrags "ATEX im Maschinen- / Anlagenbau" auf den Maschinenbautagen Köln aufgreifen.

Neues aus dem Onlinekommentar zur Maschinenrichtlinie

Folgendes Thema wurden im Online-Kommentar auf www.maschinenrichtlinie.de neu aufgenommen.

Hinweis:
Wenn Sie dem nachfolgenden Link folgen, müssen Sie sich einloggen. Die Registrierung und der Zugang zum Online-Kommentar sind kostenlos.

 

Der Hersteller muss die Gefährdung durch den Verlust der Standsicherheit der Maschine in Folge eines Erdbebens ggf. im Rahmen seiner Risikobeurteilung berücksichtigen.

Industriespionage verhindern

Über die Untaten von Wirtschaftsspionen berichtet der Weser Kurier in einem Artikel am heutigen 29.8.2013.

Der Weser Kurier berichtet von einem trotzt ausgezeichneter Zeugnisse zwar nicht kompetenten aber dafür sehr fleißigen chinesischen Mitarbeiter, der keine Überstunde scheut. Leider war dieser neue Mitarbeiter in seinen vielen Überstunden nicht zum Wohle des Unternehmens tätig. Er verschaffte sich statt dessen Zugang zu den Computern seiner Kollegen und damit zu wichtigen Informationen über Produktentwicklungen.

Über diverse Fälle der Industriespionage und wie man sich davor schützen kann, wird Udo Schauff vom Bundesamt für Verfassungsschutz in seinem Vortrag "Cybersecurity Risiken für Unternehmen im Maschinen und Anlagenbau" auf dem Maschinenrechtstag in Köln am 22. Oktober 2013 berichten.

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

Ihr MBT-Team

  • Tel.: 02208/5001877
  • Fax: 02208/5001878
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