Seiteninhalt
SISTEMA Version 1.1.6 erleichtert Arbeiten mit Bibliotheken
Stand der Technik für die sicherheitsbezogenen Teile von Maschinensteuerungen ist die harmonisierte Norm EN ISO 13849-1. Das Institut für Arbeitsschutz -IFA- stellt zur Unterstützung bei der Anwendung der Norm seit Januar 2008 die kostenlose Software SISTEMA zur Verfügung. Hiermit kann die Ausfallwahrscheinlichkeit einer sicherheitsbezogenen Steuerung in Form des "Performance Levels" bestimmt werden.
Das IFA hat jetzt mit dem SISTEMA-Newsletter 02 - 2013 über die neue SISTEMA Version 1.1.6 informiert.
Neben dem Reparieren einiger Bugs hat das IFA in der Version 1.1.6 des Software-Assistenten zwei neue Verbesserungen programmiert, die das Arbeiten mit Bibliotheken in SISTEMA erleichtern. Eine komplette Liste der Verbesserungen können Sie einsehen unter
Wenn Sie bereits mit SISTEMA arbeiten, können Sie Ihre SISTEMA Version auf der Website des IFA aktualisieren:
SISTEMA Aktualisierung (mit Registrierung für Newsletter)
Der direkte Download ist auch auf der Seite "Alle SISTEMA-Versionen" möglich:
Nach Aussage des IFA bleiben Projekte und Bibliotheken kompatibel zu den bisherigen Versionen 1.1.x.
Gerne erklären wir Ihnen die Norm EN ISO 13849-1 und die Anwendung der Software SISTEMA. Unsere Referenten gehören zu den Spezialisten auf diesem Gebiet.
Neues aus dem MRL-Onliniekommentar
Folgende Themen wurden im Online-Kommentar auf www.maschinenrichtlinie.de u.a. überarbeitet bzw. neu aufgenommen.
Hinweis:
Wenn Sie den nachfolgenden Links folgen, müssen Sie sich einloggen. Die Registrierung und der Zugang zum Online-Kommentar sind kostenlos.
- Liste mit Definitionen erweitert
- Aufschrift "Nicht bei Betrieb nähern" erforderlich?
- Angabe der Oekodesign-Richtlinie 2009/125/EG in der EG-Konformitätserklärung
An zahlreichen Stellen wurden außerdem in der Onlinekommentierung noch fehlende Teile des EU-Leitfadens zur Maschinenrichtlinie ergänzt.
Fällt mein Produkt unter die Maschinenrichtlinie?
Häufig fällt die Einordnung bestimmter Produkte unter die Maschinenrichtlinie nicht leicht. Vor einiger Zeit haben wir dazu den MBT-MAL entwickelt, der Ihnen hilft diese Frage zu beantworten.
Der MBT-MAL führt Sie mittels verschiedener Fragen zum Ziel. Ggf. helfen Ihnen bei der Beantwortung der Fragen die Links zum kostenlosen Onlinie-Kommentar auf www.maschinenrichtlinie.de weiter. Hier finden Sie Erläuterungen zu dem jeweiligen Thema. Am Ende können Sie dann einen Ausdruck erstellen, der das Ergebnis der Einstufung Ihres Produktes auf Basis Ihrer Antworten enthält. Der Ausdruck kann Ihnen auch gegenüber Ihren Kunden als Argumentationshilfe dienen.
Den MBT-MAL finden Sie hier:
Maschinenbautage Köln 2013
Die Vorbereitungen der Maschinenbautage Köln 2013 sind abgeschlossen. Sie finden in diesem Jahr vom 22. bis 25. Oktober statt. Der Prospekt mit allen Daten wird z.Z. verschickt und ist auch schon im Internet abrufbar:
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung. Bitte teilen Sie uns mit Ihrer Anmeldung auch mit, ob Sie am 23. Oktober an unserem kostenlosen Rahmenprogramm teilnehmen wollen und welche der beiden Touren wir für Sie sich buchen dürfen:
Neue Richtlinie 2013/35/EU über elektromagnetische Felder
Die EU-Kommission hat mit dem Amtsblatt L 179 vom 29. Juni 2013 die
veröffentlicht.
Es handelt sich hierbei um die 20. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Arbeitsschutzrahmenrichtlinie 89/391/EWG. Mit der Richtlinie wird die Richtlinie 2004/40/EG aufgehoben.
In Artikel 1 "Gegenstand und Geltungsbereich" wird das Ziel der Richtlinie in Absatz 1 wie folgt beschrieben.
(1) Mit dieser Richtlinie, der 20. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG, werden Mindestanforderungen für den Schutz der Arbeitnehmer gegen tatsächliche oder mögliche Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Einwirkung von elektromagnetischen Feldern während ihrer Arbeit festgelegt.
Artikel 16 der neuen Richtlinie bestimmt:
(1) Die Mitgliedstaaten setzen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, um dieser Richtlinie bis zum 1. Juli 2016 nachzukommen.
Das heißt, die nationale Rechtsvorschrift, mit der die neue Richtlinie in Deutschland umgesetzt wird, soll am 1. Juli 2016 in Kraft treten und muss dann von den Arbeitgebern angewendet werden.
Achtung:
Auch wenn sich diese Arbeitsschutzrichtlinie nicht an den Hersteller von Maschinen und Anlagen richtet, kann Sie eine Erkenntnisquelle für die Bewertung elektromagnetischer Felder (siehe Anhang I, Nr. 1.5.10 der Maschinenrichtlinie) sein.
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter
Ihr MBT-Team
- Tel.: 02208/5001877
- Fax: 02208/5001878
- Mail: info@maschinenbautage.eu