Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geändert

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geändert

Mit Artikel 77 der

Verordnung (EU) Nr. 167/2013 vom 5. Februar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen

wurde die Maschinenrichtlinie 2006/24/EG erneut geändert.

Die Verordnung wurde am 2.3.2013 im europäischen Amtsblatt L 60/1 bekanntgemacht. Sie trat am 22. März 2013 mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2015 in Kraft.

Die Änderung der Maschinenrichtlinie betrifft Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe e, erster Gedankenstrich. Der Text wurde nunmehr wie folgt gefasst:

  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, mit Ausnahme der auf diesen Fahrzeugen angebrachten Maschinen,

Der bisherige Text:

  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen in Bezug auf die Risiken, die von der Richtlinie 2003/37/EG erfasst werden, mit Ausnahme der auf diesen Fahrzeugen angebrachten Maschinen,

wird durch den neuen Text ersetzt.

In Erwägungsgrund 29 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 wird diese Änderung wie folgt begründet:

(29) Es ist für alle Interessengruppen wichtig, sich ein klares Bild über den Zusammenhang zwischen dieser Verordnung und der Richtlinie 2006/42/EG zu verschaffen, damit keine Überschneidungen entstehen und damit sie eindeutig erkennen können, welchen Vorschriften ein bestimmtes Produkt genügen muss.

Insofern wird die Maschinenrichtlinie zukünftig nicht mehr auf lof-Zugmaschinen angewendet. Die Prüfpflicht, ob bestimmte Risiken ggf. nicht von den speziellen Bestimmungen für lof-Zugmaschinen abgedeckt sind, entfällt. Allerdings fallen die "auf diesen Fahrzeugen angebrachten Maschinen" weiterhin unter den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Konsolidierte Fassung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG aktualisiert.

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Konsolidierte Fassung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG aktualisiert

Die konsolidierte Fassung der Maschinenrichtlinie, die von unseren Autoren, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann und M. Sc. Dipl.-Ing. (FH) Björn Ostermann zusammengestellt wurde, liegt jetzt in der Version 3.0 vor. Die neue Version beinhaltet die o.a. Änderung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Weiterhin wurden nunmehr auch die Anhänge der hier abgedruckten Maschinenrichtlinie 2006/42/EG mit der Kommentierung der Maschinenrichtlinie auf maschinenrichtlinie.de verlinkt.

Konsolidierte Fassung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

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SISTEMA: Neue Version 1.1.5 veröffentlicht

Mit dem SISTEMA Newsletter 01/2013 weist das IFA auf die neue SISTEMA Version hin:

Neue SISTEMA Version 1.1.5 - schneller, gebrauchstauglicher und stabiler

Die SISTEMA-Nutzer können ihre bisherige Version auf der Internetseite des IFA aktualisieren:

Das IFA weist in dem Newsletter auf Folgendes hin:

"Projekte und Bibliotheken bleiben kompatibel zu den bisherigen Versionen 1.1.x. Neue Funktionen und die behobenen Fehler sind in der Readme-Datei beschrieben. Dieser Text wird angezeigt, wenn Sie im Navigationsfenster auf den Ordner "Projekte" klicken."

Die neue SISTEMA-Version ist ab sofort Grundlage im SISTEMA-Teil des

MBT-Seminars
"EN ISO 13849-1 / SISTEMA"
.

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Vorankündigung: MBT-RAT (MBT-Risk-Assessment-Tool)

Die Mehrzahl der Teilnehmer unserer Veranstaltungen berichten, dass sie die in Anhang I der Maschinenrichtlinie vorgeschriebene Risikobeurteilung mit Hilfe von selbsterstellten Exeltabellen durchführen. Gerne wollen wir hier eine Hilfestellung leisten. Unsere Autoren haben deshalb das MBT-RAT (MBT-Risk-Assessment-Tool) geschaffen, dass auf einer für den Anwender frei editierbaren Exeltabelle beruht. Viele Schritte wurden hier für Sie schon automatisiert.

Basierend auf der kompletten Liste der Gefährdungen nach der Maschinenrichtlinie können Sie zukünftig mit dem MBT-RAT u.a.:

  • Zutreffende Gefährdungen auswählen und beschreiben.
  • Nicht zutreffende Gefährdungen ausblenden.
  • Vorgaben aus den für Ihre Maschine einschlägigen A, B und C-Normen eintragen.
  • Bei vielen Gefährdungen aus einer Liste vorgegebener harmonisierter B-Normen die für Sie zutreffende auswählen.
  • Eine Risikoeinschätzung auf Basis des Risikographen der EN ISO 13849-1 vornehmen und damit gleichzeitig den ggf. erforderlichen Performancelevel ermitteln.
  • Maßnahmen zur Risikominimierung dokumentieren.
  • Durch farbliche Markierung der Gefährdungen erkennen, ob diese offen / erledigt sind.
  • Zwischen deutscher und englischer Sprache umschalten.
  • Weitere benötigte Sprachen selbst hinzufügen.
  • Die aktuell betrachtete(n) Lebensphase(n) auswählen
  • ...

Die MBT wird bei der Erarbeitung des MBT-RAT unterstützt von Dipl.-Ing. Siegbert Muck, MMS Muck Maschinensicherheit GmbH. Herr Muck verfügt über langjährige praktische Erfahrungen bei der Erstellung von Risikobeurteilungen.

Das MBT-RAT werden wir in Kürze kostenlos auf unserer Website zur Verfügung stellen. Hierüber werden wir Sie mit einer weiteren MBT-Information zeitnah informieren.

Das MBT-RAT ist ab sofort ein Baustein im

MBT-Seminar
"Risikobeurteilung"

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