Inhalt
Das "Dilemma" der fehlenden Betriebsanleitung bei unvollständigen Maschinen
Die Maschinenrichtlinie fordert für unvollständige Maschinen eine Einbauerklärung und eine Montageanleitung. Mit deren Lieferung sind die formalen öffentlich rechtlichen Anforderungen erfüllt. Eine Betriebsanleitung wird dagegen nicht gefordert.
Unser Autor, RA Klaus Dannecker, beschreibt in einem Fachbeitrag die derzeitige rechtliche Situation für den Hersteller sowie für den Käufer von unvollständigen Maschinen auch unter dem Gesichtspunkt des möglichen Sachmangels.
Das „Dilemma“ der fehlenden Betriebsanleitung bei unvollständigen Maschinen
Neue Liste der harmonisierten Normen im EU-Amtsblatt
Am 18. November 2011 hat die europäische Kommission die Liste der harmonisierten Normen für die neue Maschinenrichtlinie im europäischen Amtsblatt C 338/1 neu bekannt gemacht. Diese Veröffentlichung ersetzt die bisherigen Veröffentlichungen.
Siehe hierzu:
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter
Ihr MBT-Team
- Tel.: 02208/5001877
- Fax: 02208/5001878
- Mail: info@maschinenbautage.eu