Regelungslücken der Maschinenrichtlinie privatvertraglich füllen

Regelungslücken der Maschinenrichtlinie privatvertraglich ausgleichen

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG regelt das Inverkehrbringen von Maschinen und Anlagen im EWR. Allerdings ist nicht alles, was für den Einkauf oder Vertrieb von Maschinen und Anlagen wünschenswert wäre, geregelt.

Unsere Autoren, RA Klaus Dannecker und Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, haben öffentlich-rechtliche Regelungslücken im Bereich der Maschinenrichtlinie aufgespürt und wollen den Vertragsparteien Tipps für die Vertragsgestaltung im Hinblick auf den Umgang mit diesen Regelungsgegenständen / Anforderungen der Maschinenrichtlinie geben.

Siehe hierzu der Artikel:

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
"Regelungslücken privatvertraglich ausgleichen"
Was Verkäufer und Einkäufer beachten müssen

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EG-Bauprodukte-VO löst Bauprodukterichtlinie ab

Am 4.4.2011 wurde die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 im europäischen Amtsblatt veröffentlicht (ABl. Nr. L 88/5 vom 4.4.2011).

Die Verordnung dient der "Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates" (Bauprodukterichtlinie).

Zum Volltext der Bauprodukteverordnung siehe

Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011

Die Verordnung tritt am 24.4.2011 in Kraft und löst dann die Bauprodukterichtlinie 89/106/EWG ab, die aufgehoben wird.
Achtung: Da es sich hier um eine EU-Verordnung handelt, richtet sich diese direkt an den Bürger und muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden.

Artikel 66 der Verordnung legt einen Übergangszeitraum fest. Danach gelten Bauprodukte, die vor dem 1. Juli 2013 in Übereinstimmung mit der Richtlinie 89/106/EWG (Bauprodukterichtlinie) in Verkehr gebracht werden, als mit der neuen Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 konform.

Die Bauprodukteverordnung ist vom Maschinenhersteller ggf. im Rahmen von Artikel 3 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu beachten.

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Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

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