Ein Jahr der Veränderungen im europäischen Binnenmarkt

Sehr geehrter Kunde / Sehr geehrte Kundin

das MBT Konferenzteam hat wieder einige „CE-Informationen“ für Sie zusammengestellt.

2009: Ein Jahr der Veränderungen im europäischen Binnenmarkt

Das Jahr 2009 steht für einen Wandel im Rechtsgefüge des europäischen Binnenmarkts. Europa hat sich aufgemacht, noch vorhandene Wettbewerbsverzerrungen im freien Warenverkehr zu beseitigen und für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.

Für den Bereich Maschinen am wichtigsten sind dabei die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die noch in 2009 geändert werden soll und die geänderte Maschinenverordnung -9. GPSGV-. Beide Vorschriften sind ab dem 29.12.2009 anzuwenden.

Im Rahmen der Revision des New Approach gilt ab dem 1.1.2010 direkt die EG Verordnung 765/2008 mit Regelungen zur Akkreditierung, Marktüberwachung und CE Kennzeichnung und bereits ab dem 13.5.2009 die EG-Verordnung 764/2008 über die gegenseitige Anerkennung nationaler technischer Vorschriften für Produkte. Einer Umsetzung in nationales Recht bedarf es hier grundsätzlich nicht, allerdings muss das nationale Recht aus Gründen der Rechtsklarheit an die europäischen Verordnungen angeglichen werden. Änderungen wird es in der deutschen Akkreditierungslandschaft geben. Bei widersprechendem Recht gilt im Bereich der EG-Verordnungen das europäischen Recht vor dem nationalen Recht.

Parallel dazu arbeitet die EU-Kommission an einer „Omnibusrichtlinie“, um möglichst kurzfristig diverse Binnenmarktrichtlinien wie z.B. die Druckgeräterichtlinie 97/23/EG, die Richtlinie über einfache Druckbehälter 87/404/EWG, die Richtlinie über persönliche Schutzausrüstungen 89/686/EWG, die Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG oder auch die ATEX-Richtlinie 94/9/EWG an den europäischen Beschluss 768/2008/EG anzupassen, über den die Richtlinien besser aufeinander abgestimmt werden sollen.

Die europäischen Änderungen haben Einfluss auf nationale Rechtsvorschriften wie z.B. das GPSG, siehe unten.

Wichtige Änderungen ergeben sich in diesem Jahr auch im Normenbereich für den Maschinen- und Anlagenhersteller, wie z. B. durch die EN ISO 13849-1, die Ende November endgültig die EN 954-1 ablöst. Diverse Normen müssen dazu noch an die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG angepasst werden.

Die geänderte Vorschriftenlage wir ein Schwerpunkt der Maschinenbautage Köln 2009 sein.

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Änderung der neuen Maschinenrichtlinie

Noch nicht anwendbar und schon wird die neue Maschinenrichtlinie wieder geändert. Wir haben Sie unserer MBT Information im September 2008 über den Vorschlag der europäischen Kommission vom 5.9.2008 informiert.

Vom Tisch scheint allerdings zu sein, dass der Umweltschutz als umfassendes Schutzziel zusätzlich zu dem Schutz von Personen, Haustieren und Sachen mit in die Maschinenrichtlinie aufgenommen wird. Es wird wohl dabei bleiben, dass lediglich zusätzliche Regelungen für Pestizidausbringungsgeräte, soweit diese unter den Anwendungsbereich der neuen Maschinen fallen, aufgenommen werden. Bei diesen Geräten wird dann auch das Schutzziel "Umwelt" mit zu beachten sein. Diese Geräte gehen von selbstfahrenden Ausbringungsgeräten über Geräte, die als auswechselbare Ausrüstung an Traktoren oder auch Flugzeuge angebracht werden bis hin zu tragbaren Geräten. Die europäischen Verhandlungen über die Richtlinienänderung sind inzwischen weit voran gekommen und könnten noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden.

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Änderung des GPSG

Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz -GPSG- soll geändert werden. Eine erste Anhörung der betroffenen Kreise fand am 5.2.2009 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales statt. Anlass für eine umfassende Überprüfung des Gesetzes ist die EG-Verordnung 765/2008 mit Regelungen zur Akkreditierung, Marktüberwachung und CE-Kennzeichnung (s. o.). Gleichzeit soll die zu diesem Thema passende Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Marktüberwachung aus Mai 2008 in die Änderungsüberlegungen einfließen.

Die auf Grund der Rechtsklarheit notwendige Änderung des GPSG soll dazu genutzt werden, weitere Änderungen vorzunehmen, die auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre notwendig scheinen. Dies sind z. B.

  • Stärkung des GS-Zeichens, dass in Europa immer wieder als angebliches Handelshemmnis in der Kritik steht.
  • "Verzahnung" des Arbeitsmittelbegriffs mit dem der Betriebssicherheitsverordnung
  • Verdeutlichung, dass das GPSG auch Anlagen erfasst

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Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

Ihr MBT-Team

  • Tel.: 02208/5001877
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