Änderung der Maschinenverordnung

Sehr geehrter Kunde / Sehr geehrte Kundin

das MBT Konferenzteam hat wieder einige „CE-Informationen“ für Sie zusammengestellt.

Änderung der Maschinenverordnung

Am 25. Juni 2008 wurde die

"Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach § 3 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes"

vom 18. Juni 2008 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25, Seite1060 bekannt gemacht.

Die auf § 3 Abs. 1 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes gestützte Artikelverordnung übernimmt insbesondere die neue europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in nationales Recht. Mit Artikel 1 der Verordnung wird dazu die Maschinenverordnung 9. GPSGV geändert.

Sie ändert weiterhin mit ihrem

  • Artikel 2 die Aufzugsverordnung – 12. GPSGV
  • Artikel 3 die Niederspannungsverordnung – 1. GPSGV
  • Artikel 4 die Sportbooteverordnung – 10. GPSGV

Das Bundesministerium für Arbeit uns Soziales kann nach Artikel 5 der Verordnung den Wortlaut der geänderten Maschinenverordnung sowie der Niederspannungsverordnung neu bekanntmachen.

  • Artikel 3 und 4 sind bereits am 26. Juni 2008 in Kraft getreten.
  • Artikel 1, 2 und 5 treten am 29.12.2009 in Kraft.

Unser Autor, Herr Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, hat die Änderungen für Sie in den Text der Maschinenverordnung eingearbeitet:

Maschinenverordnung 9. GPSGV
in der ab dem 29.12.2009 geltenden Fassung.

Bis zum 29. Juni 2008 musste die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in allen Mitgliedstaaten des EWR in nationales Recht umgesetzt werden. Der auf § 3 Abs. 1 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes gestützten Artikelverordnung, hatte der Bundesrat am 23. Mai 2008 zugestimmt, so dass die Verordnung wie geplant im Juni im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden konnte. Der

Entwurf der Maschinenverordnung
BR-Drs. 229/08

enthält auch die Begründung der Bundesregierung zu den Änderungen.

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Website „www.maschinenrichtlinie.de“ im neuen Outfit

Die Website unseres Autors und Referenten, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann:

www.maschinenrichtlinie.de

hat ein neues Gesicht und zusätzliche Inhalte erhalten. Auf der Website finden Sie kostenlos umfassende Informationen rund um das Thema „Maschinenrichtlinie“. Über die neue Unterseite „Dokumente zur Maschinenrichtlinie“ haben Sie einen schnellen Zugriff auf

  • Europäische und nationale Rechtsvorschriften
  • Leitfäden und Interpretationspapiere
  • Liste der harmonisierten Normen
  • Fachaufsätze zur Maschinenrichtlinie.

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Neues aus der Normung

Von CExpert erhielten wir den Hinweis, dass mit der

„Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 98/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Maschinen“
europäisches Amtsblatt C 160/1 vom 24.6.2008

die europäische Kommission die derzeitigen harmonisierten Normen für die Maschinenrichtlinie 98/37/EG bekanntgemacht hat.

Wichtigste Punkte:

  • Die EN 1050 „Sicherheit von Maschinen - Leitsätze zur Risikobeurteilung“ wurde übergangslos ersetzt durch die EN ISO 14121 „Sicherheit von Maschinen — Risikobeurteilung — Teil 1: Leitsätze“.
  • Die EN 294 und EN 811 werden nicht mehr aufgeführt. Diese beiden Normen werden ersetzt durch die EN ISO 13857 „Sicherheit von Maschinen Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen“, allerdings ist die neue Norm noch nicht im europäischen Amtsblatt gelistet. Sie löst insofern bei ihrer Anwendung keine Konformitätsvermutung aus, was auch für die beiden o.a. nicht mehr aufgeführten Normen gilt. Allerdings stellt sie den derzeitigen Stand der Technik dar.

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Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

Ihr MBT-Team

  • Tel.: 02208/5001877
  • Fax: 02208/5001878
  • Mail: info@maschinenbautage.eu