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Sehr geehrter Kunde / Sehr geehrte Kundin
das MBT Konferenzteam hat wieder einige „CE-Informationen“ für Sie zusammengestellt.
Zustimmung des Bundesrates zur Änderung der Maschinenverordnung
Bis zum 29. Juni 2008 muss die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in allen Mitgliedstaaten des EWR in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie soll mit einer Artikelverordnung, gestützt auf § 3 Abs. 1 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes, eins zu eins in nationales Recht übernommen werden. Am 23. Mai 2008 hat der Bundesrat der Änderung zugestimmt, so dass die Verordnung wie geplant im Juni im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden kann.
Die neue Maschinenverordnung wird ab dem 29.12.2009 ohne Übergangsfrist verpflichtend anzuwenden sein.
Umstellung auf die neuen Maschinenrichtlinie
Unsere Autoren, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, Dipl.-Ing. Dirk von Locquenghien und Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Kessels haben sich über die praktische Umsetzung der neuen Vorschriften in den Unternehmen Gedanken gemacht. Insbesondere darüber, was auf die Unternehmen zukommt, da es hierfür keine Übergangsfrist gibt:
Was ist bei dem Übergang „alte-neue Maschinenrichtlinie“ zu tun?
Die Ausarbeitung soll Ihnen helfen Ihre Situation besser zu erkennen, damit Sie rechtzeitig Maßnahmen ergreifen können.
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie finden Sie auch unter
Ihr MBT-Team
- Tel.: 02208/5001877
- Fax: 02208/5001878
- Mail: info@maschinenbautage.eu