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Sehr geehrter Kunde / Sehr geehrte Kundin
das MBT Konferenzteam hat wieder einige „CE-Informationen“ für Sie zusammengestellt.
Änderung der Maschinenverordnung - 9. GPSGV -
Bis zum 29. Juni 2008 muss die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in allen Mitgliedstaaten des EWR in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie soll mit einer Artikelverordnung, gestützt auf § 3 Abs. 1 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes, eins zu eins in nationales Recht übernommen werden. Am 2. April 2008 wurde diese Artikelverordnung, deren Kernstück die geänderte Maschinenverordnung ist, dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet und hat hier die Drucksachennummer „BR-Drs. 229/08“ bekommen. Das Bundesratsplenum wird die Verordnung voraussichtlich am 23. Mai d. J. behandeln.
Entwurf der Maschinenverordnung BR-Drs. 229/08
Die Arbeiten an der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht liegen damit im Zeitplan. Die neue Maschinenverordnung wird ab dem 29.12.2009 ohne Übergangsfrist verpflichtend anzuwenden sein.
Umsetzung der neuen Maschinenrichtlinie in Schweizer Recht
Die Schweiz, zwar nicht Mitglied im EWR, ist aber über Kooperationsverträge mit der EU verbunden. In diesem Rahmen hat die Schweiz die Binnenmarktrichtlinien wie ein Mitgliedstaat in Schweizer Recht umgesetzt.
In diesem Monat hat die Schweiz jetzt auch die neue Maschinenrichtlinie mit der
Verordnung über die Sicherheit von Maschinen (Maschinenverordnung, MaschV)
in nationales Recht übernommen. Der Schweizer Bundesrat hat dazu am 2. April 2008 die Verordnung über die Sicherheit von Maschinen (Maschinenverordnung) verabschiedet. Das neue Recht wird am 29. Dezember 2009 in Kraft treten.
NoRA: Kostenlose Normenrecherche mit erweiterten Funktionen
Die Kommission Arbeitsschutz und Normung – KAN – stellt mit NoRA, der Normen-Recherche Arbeitsschutz, eine kostenlose Normenrecherche bereit. Hiermit kann u. a. gezielt nach Querschnittsnormen für den Maschinenbau gesucht werden. Zusätzlich erfährt man, welche Normen in den gefundenen Dokumenten zitiert werden und für welche Europäischen Richtlinie die gefundenen Normen ggf. mandatiert wurden, d. h. für welche Bereiche sie nach Ihrer Bekanntmachung im europäischen Amtsblatt die Konformitätsvermutung erhalten. Siehe hierzu:
Aufgaben und Stellung des CE-Verantwortlichen im Unternehmen: Englische Version
Mit der letzten MBT-Info hatten wir Ihnen einen Fachaufsatz unseres Autors, Herrn Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, zur Rolle des CE-Verantwortlichen im Herstellerunternehmen zur Verfügung gestellt. Dieser Beitrag wurde inzwischen von der Siemens AG in Mühlheim in die englische Sprache übersetzt und uns zur Verfügung gestellt:
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie finden Sie auch unter
Ihr MBT-Team
- Tel.: 02208/5001877
- Fax: 02208/5001878
- Mail: info@maschinenbautage.eu