Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Umstellung auf die neue Maschinenrichtlinie

Seit dem 29.12.2009 gilt die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die alte Maschinenrichtlinie 98/37/EG ist seit diesem Tag nicht mehr anwendbar .

Beachten Sie bitte:

  • Die "alte" Maschinenrichtlinie 98/37/EG war nur bis einschließlich 28.12.2009 anwendbar.
  • Die "neue" Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist seit dem 29.12.2009 verpflichtend anzuwenden.
  • Eine Übergangsfrist, in der altes und neues Recht parallel angewendet werden kann gibt es nur für Schussgeräte. Für Schussgeräte gilt eine Übergangsfrist bis zum 29.6.2011 in der diese Geräte auch nach nationalen Vorschriften in Verkehr gebracht werden dürfen.
  • Die nach der Maschinenrichtlinie 98/37/EG im europäischen Amtsblatt bekannt gemachten harmonisierten Normen lösen nach der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG keine Konformitätsvermutung aus. Diese wurden / werden überprüft und ggf. an die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG angepasst. Siehe hierzu das CEN-Mandat "M/396 EN" vom 19. Dezember 2006.
  • Nur die nach der Maschinenrichtlinie 2006/4/EG im europäischen Amtsblatt bekannt gemachten harmonisierten Normen lösen die Konformitätsvermutung nach der neuen Maschinenrichtlinie aus.

Hinweis:
Die praktische Umstellung auf die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG war auf den 6. Maschinenbautagen in Köln am 23./24.9.2009 ein wichtiges Thema. Die ersten Erfahrungen mit der Anwendung der neuen Maschinenrichtlinie wird Thema der 7. Maschinenbautage in Köln am 21./24. September 2010 sein.

Folgende Änderungen sind zum Beispiel seit dem 29.12.2009 durch die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu beachten:

Die folgende Graphik stellt systematisch dar, welche verschiedenen Themen bei der Umstellung auf die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu beachten sind.

Übergang alte - neue Maschinenrichtlinie 98/37/EG aud 2006/42/EG
Übergang alte - neue Maschinenrichtlinie

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