Gebrauchtmaschinen

Handel mit Gebrauchtmaschinen

Das Inverkehrbringen von Gebrauchtmaschinen wird von den "Binnenmarkt-Richtlinien" wie z. B. der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG grundsätzlich nicht erfasst. Binnenmarktrichtlinien regeln das erste Inverkehrbringen von Produkten im europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Hier geht es deshalb in der Regel um neue Produkte. Wie neue Produkte werden nach europäischer Interpretation aber auch gebrauchte Produkte behandelt, die "bedeutend verändert" wurden.

Für Verbraucherprodukte ist neben den klassischen Binnenmarktrichtlinien auch die Produktsicherheitsrichtlinie zu beachten. Diese enthält u. a. Anforderungen an das Inverkehrbringen von Gebrauchtmaschinen für die private Verwendung.

Der Gebrauchtmaschinenhandel wird vom europäische Binnenmarktrecht deshalb nur in den folgenden vier "Sonderfällen" erfasst:

  • Die Einfuhr gebrauchter Maschinen in den EWR
  • Das Inverkehrbringen einer "bedeutend veränderten" gebrauchten Maschine
  • Die "bedeutende Veränderung" einer gebrauchten Maschine für die eigene Verwendung
  • Der Handel mit gebrauchten Maschinen für die private Nutzung

Das nationale deutsche Recht erfasst den Gebrauchtmaschinenhandel umfassend. Regelungen für den Gebrauchtmaschinenhandel sind in der Bundesrepublik im GPSG (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz) festgelegt. An Stelle der europäisch verwendeten Begrifflichkeit der "bedeutenden Veränderung" findet sich hier die "wesentliche Veränderung". Inhaltlich ist dasselbe gemeint.

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Fälle des Gebrauchtmaschinenhandels

Im Gebrauchtmaschinenhandel muss auf Basis des EG-Rechts bzw. des nationalen Rechts zwischen verschiedene Fallgestaltungen unterschieden werden:

  • Gebrauchtmaschinenhandel im harmonisierten Bereich
    • Die Einfuhr gebrauchter Maschinen in den EWR
    • Das Inverkehrbringen einer "bedeutend veränderten" gebrauchten Maschine
    • Die "bedeutende Veränderung" einer gebrauchten Maschine für die eigene Verwendung
    • Der Handel mit gebrauchten Maschinen für die private Nutzung
  • Gebrauchtmaschinenhandel im nicht harmonisierten Bereich
    • Gebrauchtmaschinen aus einem EWR-Staat
    • Gebrauchtmaschinen aus der Bundesrepublik
  • Integration von Gebrauchtmaschinen in Maschinenanlagen

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