Vertragsänderungen

Änderungen notwendig?

Bei langlaufenden Anlageprojekten wird es sich nicht immer vermeiden lassen, dass gegenüber dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages Änderungen seitens des Auftraggebers gewünscht werden oder aber die Vorschriftenlage (Gesetze, Rechtsverordnungen) oder technische Normen sich ändern.

Während der Auftragnehmer regelmäßig nur bereit ist Änderungen des Auftraggebers zu berücksichtigen, wenn dieser bereit ist – in einem Änderungsvertrag – eine erforderliche Anpassung des Vertrages (u.a. Preis, Termine) vorzunehmen, sind Änderungen der Vorschriftenlage grundsätzlich nicht verhandelbar und die Folgen gehen regelmäßig zu Lasten des Auftragnehmers.

Das Produkt des Auftragnehmers – die Anlage – muss zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens "rechtskonform" sein, d.h. es hat den geltenden Vorschriften (in Deutschland u.a. des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG) zu entsprechen. Daher wird der Auftragnehmer bemüht sein, Mehrkosten, die sich aus diesen Änderungen gegenüber dem Vertragsabschluss ergeben, dem Auftraggeber zu belasten.

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