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Frohes Fest und einen guten Rutsch
Das gesamte Team der MBT Mechtersheimer GbR wünscht Ihnen ein frohes Fest und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.
Wir freuen uns, wenn wir Sie auch im neuen Jahr weiter mit unseren Informationen und Veranstaltungen rund um das Thema EU-Binnenmarkt Maschinen unterstützen dürfen.
Handel mit gebrauchten unvollständigen Maschinen
Der Handel mit gebrauchten unvollständigen Maschinen unterliegt - bis auf Ausnahmen - nicht den Regelungen des EU-Binnenmarktes. Die EU-Regelungen greifen nämlich nur für die „erstmalige Bereitstellung […] einer unvollständigen Maschine in der Gemeinschaft im Hinblick auf ihren Vertrieb“. Demnach werden solche gebrauchten unvollständigen Maschinen beim Bereitstellen auf den Markt - wie es in der heutigen EU-Terminolgie heißt - regelmäßig nicht von den Bestimmungen für den EU-Binnenmarkt erfasst. Hier greifen nach wie vor die einzelstaatlichen Regelungen der Mitgliedstaaten. In Deutschland finden sich diese Regelungen im Produktsicherheitsgesetz -ProdSG- im sogenannten „nicht harmonisierten Bereich“.
Lesen Sie hierzu den Fachbeitrag unseres Autors Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann:
Leitfaden "Geräuschemissionen"
Die MD ADCO NO hat im Auftrag des europäischen Ausschusses ADCO Machinery einen
Leitfaden für Maschinenhersteller zur Angabe von Geräuschemissionen
erstellt.
Der Leitfaden wurde von ausgewiesenen europäischen Experten zusammengestellt. In der Gruppe hat u.a. auch Dr. Patrik Kurz, BAuA, mitgewirkt, der schon mehrfach in Rahmen von MBT-Veranstaltungen zum Thema "Maschinenlärm" vorgetragen hat.
Dieser Leitfaden steht Ihnen jetzt auch auf der Website "maschinenrichtlinie.de" im Bereich "Download" zur Verfügung.
Änderung der RoHS-Richtlinie
Die Richtlinie 2011/65/EU vom 8. Juni 2011, zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS), wurde mit der Richtlinie 2017/2102, Amtsblatt L 305/9 vom 21.11.2017 geändert. Die neuen Bestimmungen sind ab dem 12. Juni 2019 anzuwenden.
In der Änderungsrichtlinie findet sich eine Ausnahme, die gut zum bevorstehenden Weihnachtsfest passt. Ausgenommen sind zukünftig nunmehr in Artikel 2 Absatz 4 auch:
k) Pfeifenorgeln
so dass die Orgelbauer weiterhin ihre Orgeln in gewohnter Tradition und Klangqualität bauen können.
Wichtig für den Maschinenbau ist die Änderung der Begriffsbestimmung hinsichtlich der Ausnahme: "Bewegliche Maschinen, die nicht für den Straßenverkehr bestimmt sind und ausschließlich zur professionellen Nutzung zur Verfügung gestellt werden".
Zu dem Thema RoHS siehe ausführlich:
Maschinenbautage Köln 2017: Bildergalerie ist online
Die Bilder von den Maschinenbautagen Köln 2017 sind fertig. Gerne können Sie sich die Bildergalerie auf unserer Website ansehen: