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EU-Guide zur neuen Maschinenrichtlinie wird übersetzt
Im Juni d.J. wurde die 2. Ausgabe des Leitfaden der EU-Kommission zur neuen Maschinenrichtlinie in englischer Sprache veröffentlicht. Die EU-Kommission hat nunmehr mitgeteilt, dass der Leitfaden in die Amtssprachen der Mitgliedstaaten übersetzt wird. Ziel der EU-Kommission ist es, dass der Leitfaden im Februar 2011 in den verschiedenen Amtssprachen vorliegt.
Der Leitfaden kann hier heruntergeladen werden:
EN ISO 13849-1: Neues SISTEMA Kochbuch
Das IFA (ehemals BGIA) bietet dem Anwender der aktuellen Steuerungsnorm EN ISO 13849-1 mit der kostenlosen Software SISTEMA eine wertvolle Arbeitshilfe.
Eine Voraussetzung zur Anwendung der Software ist die Erstellung eines Blockdiagramms. Damit werden die logischen Zusammenhänge einer konkreten Steuerung dargestellt. Das jetzt herausgegebene SISTEMA Kochbuch ist ein wichtiger Baustein zur Anwendung von SISTEMA. Es erläutert Schritt-für-Schritt wie das Schaltbild einer Steuerung für ein Blockdiagramm abstrahiert werden kann.
Das SISTEMA Kochbuch kann hier heruntergeladen werden:
ICSMS-AISBL gegründet
Die EU-Verordnung zur Akkreditierung und Marktüberwachung (765/2008) regelt in Art. 23, dass die EU-Kommission ein allgemeines Informationssystem in Marktüberwachungsfragen entwickelt und unterhält. Diese Rolle soll das ursprünglich in Baden-Württemberg entwickelte bewährte ICSMS - System übernehmen.
Um die finanzielle Förderung von ICSMS durch die EU-Kommission zu erleichtern, haben mehrere ICSMS -Mitglieder (UK, NL, LU, CH und DE) Anfang Juli 2010 d. J. eine juristischen Verein (ICSMS-AISBL) gegründet. In einem nächsten Schritt, will die EU-Kommission mit diesem Verein einen Vertrag schließen, so dass und ICSMS mit Mitteln der EU finanziell gefördert werden kann.
Neue VO "Künstliche optische Strahlung"
Europa hat im Bereich des Arbeitsschutzes für Strahlungsexpositionen Mindestregelungen festgelegt:
Ionisierende Strahlung | |
Electromagnetische Felder: | |
Künstliche optische Strahlung: |
Die hier festgelegten Anforderungen müssen mindestens in nationales Recht übernommen werden. Sie sind für den Maschinenhersteller eine gute Grundlage für seine Risikobeurteilung hinsichtlich von der Maschine ausgehender Strahlung. Die Anforderungen der Maschinenrichtlinie finden sich hierzu speziell in Anhang I,
- Nr. 1.5.10 "Strahlung"
und - Nr. 1.5.12 "Laserstrahlung".
Für den Bereich "Künstliche optische Strahlung" gilt seit dem 27. Juli 2010 in der Bundesrepublik die
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung
(Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV)
Expositionsgrenzwerte für inkohärente künstliche optische Strahlung sind in § 6(1) der Verordnung festgelegt, der auf die Grenzwerte im Anhang I der Richtlinie 2006/25/EG hinweist.
Neue Energiekennzeichnungsrichtlinie 2010/30/EU
Die neue Energiekennzeichnungsrichtlinie 2010/30/EU löst am 20. Juli 2011 die
Richtlinie 92/75/EWG
über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch Haushaltsgeräte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen
ab. Die neue Richtlinie mit ihrem weiten Anwendungsbereich wird in vielen Fällen neben der Maschinenrichtlinie anzuwenden sein.
Das Ziel der Richtlinie ergibt sich insbesondere aus ihrem Erwägungsgrund 5:
(5) Eine genaue, sachdienliche und vergleichbare Unterrichtung über den spezifischen Energieverbrauch von energieverbrauchsrelevanten Produkten sollte die Wahl der Endverbraucher auf Produkte lenken, die bei ihrem Gebrauch am wenigsten Energie oder andere wichtige Ressourcen verbrauchen oder indirekt zu einem geringeren Verbrauch führen, und wird die Hersteller somit zu Maßnahmen veranlassen, die den Verbrauch von Energie und anderen wichtigen Ressourcen der von ihnen hergestellten Produkte verringern. ...
Weitere Informationen zur Energiekennzeichnungsrichtlinie 2010/30/EU siehe:
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter
Ihr MBT-Team
- Tel.: 02208/5001877
- Fax: 02208/5001878
- Mail: info@maschinenbautage.eu