Die 10 aktuellsten Einträge aus CE-FAQ

Auf dieser Seite finden Sie die letzten 10 Einträge, die ich im Bereich CE-FAQ eingestellt habe.

Führt gemeinsamer Nothalt zu einer Anlage

Frage:
Mehrere sicherheitstechnisch eigenständige Maschinen sind prozesstechnisch miteinander zu einer "Anlage" verbunden. Der Kunde wünscht für diese Anlage einen gemeinsamen Nothalt. Muss diese Anlage jetzt als "Gesamtheit von Maschinen" im Sinne der Maschinenrichtlinie eingeordnet werden?

Antwort:
Eine Gesamtheit von Maschinen liegt grundsätzlich dann vor, wenn einzelne miteinander verbundene (unvollständige) Maschinen sicherheitstechnisch voneinander abhängig sind, d. h. wenn eine Gefährdung "von A nach B oder auch B nach A übertragen werden kann".

Eine Verknüpfung mehrere prozesstechnisch miteinander verbundener aber sicherheitstechnisch eigenständiger Maschinen mit einem gemeinsamen Nothalt, z. B. aus Arbeitsschutzgründen oder aus Gründen der Prozesssicherheit,  führt nicht dazu, dass aus den Einzelmaschinen eine Gesamtheit von Maschinen entsteht.


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Nachträgliche Konformitätsbewertung

Frage:
In der Industrie finden sich immer wieder Maschinen, die nach dem 1.1.1995 hergestellt und in Betrieb genommen wurden, ohne dass diese Maschinen -formal- den Anforderungen der Maschinenrichtlinie genügen. D. h. es gibt für diese Maschinen z. B. keine EG-Konformitätserklärung und sie tragen auch keine


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Sind Möbel Maschinen?

Frage:
Wie sind Möbel im europäischen Inverkehrbringensrecht einzuordnen, die mit maschinenellen und / oder elektrischen Einrichtungen ausgestattet sind?

Antwort:
Auf Möbel können verschiedene europäischen Inverkehrbringensregelungen anwendbar sein.

Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG

Soweit Möbel für den den Verbraucher bestimmt sind oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen von Verbrauchern benutzt werden können, sind sie Produkte im Sinne von Artikel 2a der Produktsicherheitsrichtlinie. Dies dürfte bei Möbeln grundsätzlich der Fall sein.


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Grundlagen

Zu den Grundlagen für die CE-Kennzeichnung siehe:

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

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Nummer einer benannten Stelle bei "Nicht-Anhang-IV-Maschinen" angeben

Frage:
Darf neben dem CE-Zeichen die 4-stellige Kennziffer einer im Konformitätsbewertungsverfahren eingeschalteten benannten Stelle aufgeführt werden, auch wenn es sich nicht um eine "Anhang-IV-Maschine" handelt?

Antwort:
Wenn die Maschine nicht im Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gelistet ist, ist hierfür auch keine Stelle (benannte Stelle bzw. Notified Body) benannt. Da es keine benannte Stelle hierfür gibt, kann folglich auch nicht die Nummer einer für diesen Maschinentyp benannten Stelle neben dem CE-Zeichen angebracht werden.


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Druckbehälter, Dampfkessel, Lagertanks, Rohrleitungen

Frage:
In der Maschinenrichtlinie 98/37/EG sind Druckbehälter, Dampfkessel, Lagertanks und bestimmte Rohrleitungen ausgenommen. Diese Ausnahmen fehlen in der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Heißt das, dass diese Produkte zukünftig als Maschinen unter den Anwendungsbereich der neuen Maschinenrichtlinie fallen?
 
Antwort:
Dass die angeführten Ausnahmen nicht mehr in der neuen Maschinenrichtlinie enthalten sind, führt nicht zu dem Umkehrschluss, dass Druckbehälter, Dampfkessel, Lagertanks und Rohrleitungen grundsätzlich Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie sind. Solche Produkte sind nur dann Maschinen im Sinne der neuen Maschinenrichtlinie, wenn sie einer der Begriffsdefinitionen des Artikel 2 der Richtlinie entsprechen. Insofern haben die entsprechenden Ausnahmen in der Richtlinie 98/37/EG eher zu Missverständnissen hinsichtlich des Maschinenbegriffs geführt und es ist mit der neuen Maschinenrichtlinie eine Klarstellung erfolgt. Allerdings können solche Bauteile Bestandteil von Maschinen / Maschinenanlagen sein und sind von daher im Rahmen der Konformitätsbewertung der Maschinen / Maschinenanlage mit zu betrachten.


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Verfahrenstechnische Anlagen ausgenommen?

Frage:
In der Fachwelt wird häufig diskutiert (behauptet), dass verfahrenstechnische Anlagen nicht unter den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen. Diese Ausnahme findet sich allerdings so nicht in der Maschinenrichtlinie. Wie ist der Sachverhalt?

Antwort:
Die Maschinenrichtlinie 98/37/EG kennt den Begriff "verfahrenstechnische Anlage" nicht. Dies gilt auch für die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Insofern gibt es eine solche Ausnahme auch nicht.

Grundlage für die Diskussion in der Fachwelt waren die noch in der Maschinenrichtlinie 98/37/EG enthaltenen Ausnahmen bezüglich Druckbehältern, Dampfkesseln und bestimmten Rohrleitungen. Diese Ausnahmen haben allerdings eher zur Verwirrung beigetragen und auch zu den o. a. Diskussionen geführt.


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In 2007 liefern, in 2010 abnehmen: Welche Richtlinie gilt?

Frage:
In 2007 wurde eine Montagemaschine geliefert, die bisher nicht die vereinbarte Leistung und Funktion erbracht hat. Der Lieferant versucht seitdem die Maschine nachzubessern. Der Besteller hat die Maschine daher noch nicht abgenommen. Fällt diese Maschine damit unter den Anwendungsbereich der neuen Maschinenrichtlinie?

Antwort:
Die Pflicht zur Anwendung der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG oder der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG hängt vom Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Maschine ab. Sie hierzu die Definition und Interpretation

Inverkehrbringen


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In 2009 bestellt, in 2010 in Betrieb nehmen: Welche Richtlinie gilt?

Frage:
Ist die neue Maschinenrichtlinie anzuwenden wenn eine Maschine vor dem 29.12.2009 bestellt wurde, aber erst im Jahr 2010 in Betrieb geht?

Antwort:
Die Anwendung der konkreten europäisch harmonisierten Inverkehrbringensvorschrift bestimmt sich nach dem Zeitpunkt des ersten Inverkehrbringens im EWR. Siehe Artikel 2 Buchstabe h) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG:

"Inverkehrbringen" die entgeltliche oder unentgeltliche


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Maschinen nach 98/37/EG nach dem 28.12.2009 abverkaufen?

Frage:
Dürfen Maschinen, die nach der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG hergestellt wurden, auch nach dem Stichtag 28.12.2009 weiterhin in den Verkehr gebracht werden?

Antwort:
Die Maschinenrichtlinie gilt zum Zeitpunkt des ersten Inverkehrbringens. Siehe hierzu die Definition

Inverkehrbringen


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