Seiteninhalt
Frohes Fest
Frohes Fest
Wir wünschen Ihnen ein frohes Fest und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.
Gerne unterstützen wir Sie auch in 2025 mit unseren Informationen und Veranstaltungen zum Thema EU-Binnenmarkt Maschinen.
Ab dem 16. Dezember 2024 ist unser Büro nicht durchgängig besetzt. Ab dem 13. Januar 2025 stehen wir wieder uneingeschränkt zu Ihrer Verfügung.
Ihr Team der MBT Ostermann GmbH
Neuer ENTWURF EN ISO 12100
Die zentrale Norm im Maschinensektor, die für alle Maschinen geltende Norm zur Risikobeurteilung, wird derzeit überarbeitet.
Seit dem 13.12.2024 können Sie die Norm im DIN-Entwurfsportal lesen und kommentieren.
Sie können den Entwurf zum Preis von 216,10€ beim DIN bestellen.
Die aus unserer Sicht wichtigsten und spannendsten Änderungen im Hinblick auf die EU-Maschinenverordnung sind:
- unbeabsichtigtes, sich selbst entwickelndes Verhalten angewandter künstlicher Intelligenz wurde in 5.4, b) 2) als möglicher Grund hinzugefügt, dass eine Maschine ihre vorgesehene Funktion nicht ausführt;
- der Unterabschnitt "Softwareaspekte" wurde vollständig überarbeitet;
- ein neuer Unterabschnitt "Cybersicherheit und Schutz vor Korruption" wurde als 6.3.5.15 hinzugefügt;
- ein neuer Unterabschnitt "Hygieneaspekte" wurde als 6.2.14 hinzugefügt
EU-Maschinenverordnung gilt in der Schweiz
Uns hat folgende Information aus der Schweiz erreicht:
"Die neue EU-Maschinenverordnung gilt in der EU ab dem 20. Januar 2027.
Der Bundesrat hat sich zum Ziel gesetzt, den bilateralen Weg fortzusetzen, insbesondere durch die Beibehaltung der Gleichwertigkeit der Rechtsvorschriften zwischen der Schweiz und der EU. Demensprechend wird die Schweiz die neue EU-Maschinenverordnung gleichwertig und gleichzeitig ins Schweizer Recht umsetzen.
Die Verwaltung führt derzeit mit den betroffenen Kreisen Analysen durch über die möglichen Auswirkungen einer Nichtaktualisierung des Mutual Recognition Agreements (MRA) in diesem Sektor.
Sie wird in Absprache mit den betroffenen Kreisen allfällige Maßnahmen diskutieren."
Anpassung des nationalen Rechts an die EU-MVO
Der Deutsche Bundestag hat am 11. Dezember 2024 veröffentlicht:
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften
Drucksache 20/14145
Wie wir schon berichtet haben, ist das Gesetz notwendig, um das nationale deutsche Recht für den Umstieg von der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (EG-MRL) auf die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (EU-MVO) anzupassen.
Die EU-MVO selbst greift zwar direkt in allen Mitgliedstaaten und muss von daher grundsätzlich nicht national "umgesetzt" werden. Allerdings muss z.B. die nationale Maschinenverordnung (9. ProdSV), die die EG-MRL in nationales Recht umsetzt, zum Stichtag aufgehoben werden.
Auch verlangt die EU-MVO einige wenige nationale Festlegungen. So müssen z.B. die Bußgelder und Straftatbestände national festgelegt werden. Weiterhin muss die Sprache festlegt werden, in denen die Wirtschafstakteure Informationen, wie z.B. die Betriebsanleitung, EU-Einbau- und Konformitätserklärung für den deutschen Markt abfassen müssen.
Kommentar EU-Konformitätserklärung
Weiterhin arbeiten wir daran, die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (EU-MVO) detailliert zu erläutern.
Wir haben uns aktuell die EU-Konformitätserklärung vorgenommen. Vor allem die Vorgabe, dass diese einem in der EU-MVO vorgegebenen Muster folgen muss, führt zu Problemen bei der Umsetzung dieser Anforderung in die Praxis. Maschinen fallen regelmäßig auch in den Anwendungsbereich anderer EU-Binnenmarktvorschriften mit leider davon abweichenden Mustervorgaben für die EU-Konformitätserklärung. Alle diese Vorgaben in der vom NLF geforderten einzigen EU-Konformitätserklärung rechtskonform umzusetzen erinnert an die Quadratur des Kreises.
Auch im Bereich der notwendigen Sprachen haben sich Änderungen ergeben.
Schließlich haben wir für jeden Punkt der Vorgaben für die EU-Konformitätserklärung separat erläutert, was genau die Hersteller an diesen Stellen aufführen müssen.
Vorerst abgeschlossen haben wir auch unsere Kommentierung zu den verschiedenen Produkten im Anwendungsbereich der EU-MVO.
22. MBT-Maschinenbautage Köln 2025
Bitte Termin vormerken
Die traditionelle Konferenz rund um die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vom 14. bis 17. Oktober 2025.
Online und vor Ort im Maritim Hotel in Köln
MBT-Seminare
Wir freuen uns auf Sie in unseren MBT-Fachseminaren:
Lassen Sie sich von ausgewiesenen Experten in die Fachthemen einführen.