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Umsetzungsgesetz EU-MVO
Die Bundesregierung hat dem Bundesrat den Entwurf eines
"Gesetzes zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften"
zugeleitet.
Mit dem Gesetz soll das nationale Produktrecht an die Verordnung (EU) 2023/1230 (EU-MVO) angepasst werden. Da die EU-MVO unmittelbar anzuwendendes EU-Recht ist, muss u.a. die nationale deutsche Maschinenverordnung (9. ProdSV), mit der die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in nationales Recht umgesetzt wird, aufgehoben werden.
Weiterhin muss Deutschland festlegen, welche Unterlagen und Hinweise für Produkte im Anwendungsbereich der EU-MVO in deutscher Sprache abgefasst werden müssen.
Auch legt das Gesetz Bußgeldvorschriften fest. Über die Höhe der hier vorgeschlagenen Bußgelder gibt es allerdings wohl noch keine Einigkeit. Die FDP verlangt zunächst eine Auflistung, welche Bußgelder in den einzelnen Mitgliedstaaten verhängt werden können, um hier einen Vergleich anstellen zu können.
Insofern steht noch nicht fest, wann das Gesetzt verabschiedet werden kann.
Übersetzungsfehler mit gravierenden Auswirkungen
Die EU arbeitet zur Zeit an einem Korrigendum der Verordnung (EU) 2023/1230 (EU-MVO), um einige Übersetzungsfehler zu bereinigen. Wir hatten darüber schon berichtet.
Welche gravierenden Auswirkungen solche auf den ersten Blick vermeintlich "geringfügigen" Fehler haben können, zeigt der Fehler in der Liste der gefährlichen Produkte in Anhang I B der EU-MVO. Hier wurde in Nr. 14:
"Devices for the lifting of persons or of persons and goods involving a hazard of falling from a vertical height of more than 3 m."
das Wort "devices" falsch mit "Maschinen" übersetzt.
Zu den gravierenden Auswirkungen dieses Fehlers auf den freien Warenverkehr und auch auf die Notified Bodies in der EU siehe ausführlich:
Wesentliche Veränderung kommentiert
Auf den EU-Maschinenbautagen 2024 hat unser Referent, Dr. Björn Ostermann, die neuen Regelungen der Verordnung (EU) 2023/1230 (EU-MVO) zu der "Wesentlichen Veränderung" vorgestellt. Nunmehr haben wir dieses Thema auch ausführlich auf unserer Website kommentiert.
Übersetzungsfehler:
Im Rahmen dieser Kommentierung ist uns ein weiterer Übersetzungsfehler in der deutschen Übersetzung der EU-MVO aufgefallen. In der Definition der wesentlichen Veränderung in Artikel 3 Nr. 16 der EU-MVO wurde das Wort "stability" falsch mit "Stabilität" übersetzt. Richtig muss "stability" mit "Standsicherheit" übersetzt werden.
Bei der EN-Originalfassung
"[...] to ensure the stability or mechanical strength [...]"
geht bei "stability" nicht um die "Stabilität", sondern um die "Standsicherheit".
Im Anhang III der EU-MVO ist "stability" ein weiteres mal falsch mit "Stabilität" und sechs mal richtig mit "Standsicherheit" übersetzt.
Auch diese Fehler haben wir den diversen Fehlerhinweisen in unserer "Konsolidierten Fassung der EU-MVO" hinzugefügt.
Zoll verschrottet Minibagger
"Wer billig kauft, kauft zweimal." So ist es einem Heimwerker als Käufer eines Minibaggers aus China ergangen. Die neue Maschine wurde im Zoll angehalten und am Ende auf Kosten des Heimwerkers verschrottet. Die Zöllner hatten Zweifel an der Produktsicherheit, die von der eingeschalteten Marktüberwachungsbehörde bestätigt wurden.
Darüber berichtete die Aachener Zeitung in einem Beitrag vom 19.10.2024. Zu dem Artikel der Aachener Zeitung siehe der u.a. Link.
Dieses richtige Vorgehen von Zoll und Marktüberwachung gegen den Import von unsicheren Maschinen wird ab dem 20. Januar 2027 leider nicht mehr möglich sein. Dann greift die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, die für solche privaten Käufe aus EU-Drittstaaten Lücken aufreißt, wie unsere Autoren, Dr. Björn Ostermann, Hans-J. Ostermann und Joachim Geiß in ihrem Fachaufsatz "Importieren ohne Einführer zu sein" ausführlich dargestellt haben.
Freier Zugang zu harmonisierten Normen
Die EU-Kommission arbeitet weiterhin an der Umsetzung des Urteils des EuGH zum freien Zugang auf die von der EU-Kommission im EU-Amtsblatt bekanntgemachten harmonisierten Normen. Wir hatten auf dem EU-Maschinenbautagen 2024 bereits darauf hingewiesen, dass dabei weitere Fortschritte erzielt wurden.
Nachdem der Weg für den Zugang zu den reinen EN-Normen gefunden ist, hat die EU-Kommission mit den Arbeiten begonnen, einen Weg zu bereiten, dass zukünftig auch der Zugang auf Normen mit internationalen Inhalten (ISO, IEC basierte harmonisierte europäische Normen) möglich ist. Dazu soll zukünftig dem einzelnen Antragsteller ein Link gesandt werden, über den er nach einer Authentifizierung Lesezugang zu den ausgewählten ISO-, IEC-Normen erhält.
Wann das alles praktisch möglich wird, ist allerdings noch nicht bekannt.
TÜV Süd nach EU-MVO zertifiziert
Laut einer Pressemitteilung ist der TÜV SÜD die weltweit erste Prüfstelle, die nach der Verordnung (EU) 2023/1230 (EU-MVO) zertifiziert ist.
Dies ist vor allem für die Produkte wichtig, die im Anhang I A der EU-MVO stehen und sich im Rahmen der Konformitätsbewertung somit nicht alleine auf die Einhaltung harmonisierter Normen berufen dürfen. Aber auch für Produkte, die im Anhang I B gelistet, aber nicht nach harmonisierten Normen gebaut sind, muss zwingend eine Baumusterprüfung nach der EU-MVO durchgeführt werden.
Anmerkung:
Entgegen der eigentlichen Idee des Gesetzgebers scheint es nach dem Rechtstext in den meisten Fällen nicht möglich, die Baumusterprüfung nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nach dem 20.1.2027 unverändert weiter zu verwenden.
22. MBT-Maschinenbautage Köln 2025
Bitte Termin vormerken
Die traditionelle Konferenz rund um die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vom 14. bis 17. Oktober 2025.
Online und vor Ort im Maritim Hotel in Köln
MBT-Seminare
Wir freuen uns auf Sie in unseren MBT-Fachseminaren:
Lassen Sie sich von ausgewiesenen Experten in die Fachthemen einführen.