Seiteninhalt
Maschinen importieren ohne Einführer zu sein
Diese Überschrift klingt wie ein Widerspruch. Trotzdem hat die EU es geschafft, genau dieses möglich zu machen.
Unsere Autoren Dr.-Ing. Björn Ostermann, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann und Joachim Geiß zeigen in einem Artikel diese und andere Lücken im NLF auf, hinsichtlich der Einfuhr von Maschinen in die EU.
Siehe:
MVO PDF erweitert
Wir arbeiten weiter an unserer PDF-Fassung der EU-Maschinenverordnung.
Aktuell in der Version 1.2 haben wir
- alle erwähnten Artikel und Anhänge im Text verlinkt.
- alle definierten Begriffe (mit Ausnahme "Maschine" und "unvollständige Maschine") im Text verlinkt.
- viele nicht definierte Fachbegriffe auf unsere Webseite verlinkt und dort erläutert.
- über 50 Übersetzungsfehler im Text gekennzeichnet.
- ...
Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Definitionen zusätzlich zur MVO
Die neue EU-Maschinenverordnung (EU-MVO) hat mehr Definitionen als die EG-Maschinenrichtlinie. Trotzdem sind einige Fachbegriffe noch nicht definiert, bzw. nur verklausuliert im Text der EU-MVO erläutert.
Im Rahmen unserer Kommentierung der EU-MVO auf maschinenrichtlinie.de haben wir auf der Übersichtsseite "Definitionen" die schwer zu findenden Hinweise im Text, sowie Definitionen aus anderen Rechtsgebieten für nicht definierte Fachbegriffe aufgelistet. Hier finden Sie auch für die EU-MVO relevante Definitionen aus der EU-Marktüberwachungsverordnung.
Update des MRL-Leitfadens
Die EU-Kommission hat ihren Leitfaden zur Maschinenrichtlinie angesichts der neuen Regeln zur digitalen Betriebsanleitung angepasst.
In der Version 2.3 wird nun erläutert, dass die Regeln der EU-Maschinenverordnung hierzu auch für die EG-Maschinenrichtlinie anwendbar sind.
Kurz nach Veröffentlichung der EU-MVO hatten wir dies bereits auf unserer Webseite so kommentiert. Die Anpassung des Leitfadens und das Nehmen der politischen Hürden kam nun schneller als gedacht.
Neue EU-Verordnung: Bauprodukte
Die neue Fassung der Bauprodukte-Verordnung wurde im EU-Parlament angenommen.
Die Zustimmung im europäischen Rat steht noch aus, jedoch ist die aktuelle Fassung bereits öffentlich einsehbar.