Die 10 aktuellsten Einträge aus CE-FAQ

Auf dieser Seite finden Sie die letzten 10 Einträge, die ich im Bereich CE-FAQ eingestellt habe.

Sind Formen von Spritzgussmaschinen "Auswechselbare Ausrüstungen"?

Spritzgussform Walter Wolf GmbH
Spritzgussform
Bild: Walter Wolf GmbH

Frage:
Sind die Formen für Spritzgussmaschinen "Auswechselbare Ausrüstung" im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder gelten sie als Werkzeuge und sind somit vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen?

Antwort:
Formen von Spritzgussmaschinen erfüllen die Bedingungen der Definition von "Auswechselbaren Ausrüstungen". Sie sind dazu bestimmt


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Sind Pressenwerkzeuge auswechselbare Ausrüstungen?

Frage:
Preß- und Schneidwerkzeuge zur Herstellung von Karosserieteilen, die in Pressen eingebaut werden, sind hoch komplex. Schieber und andere bewegliche Einbauten werden in der Presse mit von außen angeschlossener Energie (Hydraulik/ Pneumatik), Federspeicher, Gasdruckfedern oder keilwirkend angetrieben oder in Endstellung gehalten. Diese "Werkzeuge" wiegen bis zu 60 Tonnen. Wie sind diese Pressenwerkzeuge nach der Maschinenrichtlinie einzuordnen?

Antwort:
Pressenwerkzeuge erfüllen die Bedingungen der Definition von "Auswechselbaren Ausrüstungen". Sie sind dazu bestimmt


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    Integration von "98/37-Maschinen" in Neuanlagen

    Frage:
    Dürfen beim Anlagenbau Maschinen / unvollständige Maschinen verwendet werden, die noch nach der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG in Verkehr gebracht wurden?

    Antwort:
    Eine Maschinenanlage muss bei ihrem erstmaligen Inverkehrbringen der geltenden Rechtslage entsprechen. Insofern muss die gesamte Anlage, d.h. inklusive aller Bauteile, heute der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen.

    Beim Bau der Maschinenanlage dürfen Maschinen / unvollständige Maschinen verwendet werden, die rechtmäßig noch nach der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG in Verkehr gebracht wurden. Der Anlagenhersteller muss allerdings prüfen, ob diese im Rahmen der Anlage die Anforderungen der neuen Maschinenrichtlinie erfüllen. Wenn nicht, muss er diese Konformität selbst herstellen.


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    Integration von Gebrauchtmaschinen

    Frage:
    Mehrere Maschinen sollen mit Robotern zu einer Einheit verkettet werden. Bei den einzelnen Maschinen handelt es sich im um neue (unvollständige) Maschinen. Allerdings soll auch eine vorhandene gebrauchte Maschine (ohne CE) integriert werden. Fällt die gesamte Einheit unter den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie? Wie ist die gebrauchte Maschine zu behandeln? Gibt es hier "Bestandsschutz"?

    Antwort:
    Zum Anlagenbegriff siehe das Interpretationspapier von Bund und Ländern zu Maschinenanlagen. Dies geht davon aus dass eine Gesamtheit von Maschinen vorhanden ist, wenn die einzelnen Komponenten der Gesamtheit nicht nur prozesstechnisch verknüpft sind, sondern auch sicherheitstechnisch.


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    In 2009 bestellt, in 2010 in Betrieb nehmen: Welche Richtlinie gilt?

    Frage:
    Ist die neue Maschinenrichtlinie anzuwenden wenn eine Maschine vor dem 29.12.2009 bestellt wurde, aber erst im Jahr 2010 in Betrieb geht?

    Antwort:
    Die Anwendung der konkreten europäisch harmonisierten Inverkehrbringensvorschrift bestimmt sich nach dem Zeitpunkt des ersten Inverkehrbringens im EWR. Siehe Artikel 2 Buchstabe h) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG:

    "Inverkehrbringen" die entgeltliche oder unentgeltliche


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    Anwendung der Maschinenrichtlinie auf Serienprodukte

    Frage 1:
    Nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fallen die dort geregelten Produkte nur unter deren Anwendungsbereich, wenn sie erstmalig im EWR in Verkehr gebracht werden. Heißt das, dass bei Serienprodukten die Maschinenrichtlinie nur beim Inverkehrbringen des ersten Produktes der Serien greift?

    Antwort:
    Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist nach Artikel 5 anzuwenden, wenn ein Produkt, dass unter ihren Anwendungsbereich fällt, inverkehr gebracht wird. Inverkehrbringen ist nach Artikel 2 Absatz h


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    Maschinen nach 98/37/EG nach dem 28.12.2009 abverkaufen?

    Frage:
    Dürfen Maschinen, die nach der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG hergestellt wurden, auch nach dem Stichtag 28.12.2009 weiterhin in den Verkehr gebracht werden?

    Antwort:
    Die Maschinenrichtlinie gilt zum Zeitpunkt des ersten Inverkehrbringens. Siehe hierzu die Definition

    Inverkehrbringen


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    EG-Konformitätserklärung nach Insolvens noch gültig?

    Frage:
    Das Unternehmen eines Maschinenherstellers geht in die Insovens und wird "abgewickelt", d. h. das Unternehmen exisiert danach nicht mehr. Die Maschinen dieses Herstellers befinden sich weiterhin im Handel. Sind die EG-Konformitätserklärungen dieses "abgewickelten" Herstellers weiterhin gültig?

    Antwort:


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    Behälter mit Pumpe in Verkehr bringen

    Frage:
    Ein Hersteller bringt einen drucklosen Behälter für chemische Flüssigkeiten in Verkehr, an den u. a. eine Pumpe fest angebaut ist. Wie ist ein solches Produkt im Rahmen des Inverkehrbringensrechts zu beurteilen?

    Antwort:
    Eine verwendungsfertige Einheit bestehend aus Behälter und Pumpe ist eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie. Siehe hierzu die Maschinendefinition in Artikel 2 a erster Anstrich und


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    Nur C-Normen bei "Modul A" für Anhang IV-Maschinen

    Frage:
    Welche Normen dürfen angewendet werden, um das Verfahren der Konformitätsbewertung mit interner Fertigungskontrolle für Anhang IV Maschinen nach Artikel 12 Absatz 3 durchführen zu können.

    Antwort:
    Das Verfahren nach Artikel 12 Absatz 3 der Maschinenrichtlinie setzt voraus, dass die in Artikel 7 Absatz 2 genannten, einschlägigen harmonisierten Normen angewendet werden und das diese alle relevanten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für die entsprechende "Anhang-IV-Maschine" berücksichtigen:


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